GBA22001 Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten- Unterhaltungspflege von Gleisrasen mit erhöhtem Sicherungsaufwand 2023- 2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GBA22001 Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten- Unterhaltungspflege von Gleisrasen mit erhöhtem Sicherungsaufwand 2023- 2026
Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe ist für die Pflege und den Unterhalt von Grünflächen im Gleisbereich zuständig.
Bei den Gleisrasenflächen geht es um die Pflege der Gleis- und angrenzende Grünbereiche. Bei den Arbeiten an und auf den Gleisen sind besondere Sicherungsmaßnahmen notwendig.
In der Unterhaltungspflege im Bereich von Gleisen miteingeschlossen sind weitere Pflegearbeiten wie Jäten, Hacken von Bodendecker- und Gehölzflächen, Arbeiten wie Ausmähen von Gehölzen, technischer Anlagen, Pflasterbereichen etc. sowie Laubbeseitigung.
Bezirk Mitte, Ost, Stadtamt Durlach und Ortsverwaltung Wolfartsweier
Karlsruhe
Die Pflegearbeiten werden jeweils für 4 Jahre ausgeschrieben und umfassen folgende Pflegekategorien:
LOS 22 Bezirk Mitte, Ost, Stadtamt Durlach und Ortsverwaltung Wolfartsweier Mähen von Gleisrasen mit Sicherung- Rasenflächen 4x jährlich auf 4 cm Schnitthöhe mit Aufsitz- und Kleinrasenmäher mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen mähen 5,13 ha Mähen von Landschaftsrasen mit Sicherung- Rasenflächen 4x jährlich auf 4 cm Schnitthöhe mit Aufsitz- und Kleinrasenmäher mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen mähen 2,05 ha Mähen von wiesenähnlichen Flächen ohne Sicherung- Wiesenähnliche Flächen 3x jährlich auf 6-8 cm Schnitthöhe mit Aufsitz- und Kleinrasenmäher ohne aufwendige Sicherungsmaßnahmen mähen 1,97 ha Laub im Gleisbereich aufnehmen und entsorgen mit Sicherung- Laub 1x jährlich auf Rasenflächen im Gleisbereich mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen vollständig aufnehmen und entsorgen 0,66 ha Laub aufnehmen und entsorgen mit Sicherung- Laub 1x jährlich auf wiesenähnlichen Flächen mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen vollständig aufnehmen und entsorgen 0,18 ha Laub aufnehmen und entsorgen ohne Sicherung- Laub 1x jährlich auf wiesenähnlichen Flächen im Randbereichen vollständig aufnehmen und entsorgen. 0,56 ha
Los 23 Bezirk West und Ortsverwaltung Neureut
Karlsruhe
Die Pflegearbeiten werden jeweils für 4 Jahre ausgeschrieben und umfassen folgende Pflegekategorien:
Los 23 Bezirk West und Ortsverwaltung Neureut Mähen von Gleisrasen mit Sicherung- Rasenflächen 4x jährlich auf 4 cm Schnitthöhe mit Aufsitz- und Kleinrasenmäher mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen mähen 3,25 ha Mähen von Landschaftsrasen mit Sicherung- Rasenflächen 4x jährlich auf 4 cm Schnitthöhe mit Aufsitz- und Kleinrasenmäher mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen mähen 2,80 ha Mähen von wiesenähnlichen Flächen ohne Sicherung- Wiesenähnliche Flächen 3x jährlich auf 6-8 cm Schnitthöhe mit Aufsitz- und Kleinrasenmäher ohne aufwendige Sicherungsmaßnahmen mähen 3,73 ha Ausmähen von Vegetationsflächen mit Sicherung Freischneiderarbeiten 2x jährlich wie:
• Ausmähen von Gehölzen und Gehölzrändern • Ausmähen von Gleisbereichen mit Einbauten • Mulchen von unerwünschtem Aufwuchs in Gehölzflächen, wie z.B. Baumschösslinge, Gehölze und Brombeeren • Ausmähen von befestigten Flächen 0,61 ha Hacken und Jäten von Gehölzflächen mit Sicherung- 2x Jährlich unerwünschten Aufwuchs mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen auf Baumscheiben, Gehölzflächen mit Wurzeln entfernen (5 cm tief) 6,07 a Hacken und Jäten von Gehölzflächen ohne Sicherung- 2x jährlich unerwünschten Aufwuchs auf Baumscheiben, Gehölzflächen mit Wurzeln entfernen (5 cm tief) 0,20 ha Laub im Gleisbereich aufnehmen und entsorgen mit Sicherung- Laub 1x jährlich auf Rasenflächen im Gleisbereich mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen vollständig aufnehmen und entsorgen 0,55 ha Laub aufnehmen und entsorgen mit Sicherung- Laub 1x jährlich auf wiesenähnlichen Flächen mit aufwendigen Sicherungsmaßnahmen vollständig aufnehmen und entsorgen 0,66 ha Laub aufnehmen und entsorgen ohne Sicherung- Laub 1x jährlich auf wiesenähnlichen Flächen im Randbereichen vollständig aufnehmen und entsorgen 0,67 ha
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftgärtnerische Pflegearbeiten- Unterhaltungspflege von Gleisrasenflächen mit erhöhtem Sicherungsaufwand 2023-2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großerlach-Schönbronn
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71577
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftgärtnerische Pflegearbeiten- Unterhaltungspflege von Gleisrasenflächen mit erhöhtem Sicherungsaufwand 2023-2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großerlach-Schönbronn
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).