Mediadienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-110-02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mediadienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-110-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen abzuschließen.

Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:

Bayerischer Rundfunk (BR)

Deutschlandradio (DLR)

Hessischer Rundfunk (hr)

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Radio Bremen

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Saarländischer Rundfunk (SR)

Südwestrundfunk (SWR)

Westdeutscher Rundfunk (WDR)

sowie die Programmdirektion Das Erste

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print/ OoH/ Ambient und Online/ Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdeckt. Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD.

Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten, die Programmdirektion Das Erste sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz

befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.

A. Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen

Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht:

1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.)

2. Media-Beratung (reine Beratungsleistung // Informationscharakter)

3. Media-Konzeption (Erstellung einer Konzeption // Media-Strategie hinsichtlich Media-Mix // Zielgruppenableitung // Touchpointanalyse // strategisches Vorgehen // übergreifende Kampagnenplanung)

4. Media-Planung

5. Media-Einkauf und Optimierung

6. Media-Produktion

7. Media-Kontrolle und -Dokumentation

8. Media-Abrechnung

B. Individuelle Beratungsleistungen

Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag Individuelle Beratungsleistungen abgerufen werden.

Es werden zwei Vergütungsmodelle angewendet:

o Pauschalmodell für die genannten Regelleistungen

o Individualmodell mit leistungsbezogener Vergütung für die individuellen Beratungsleistungen

Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.04.2022.

Die Beteiligten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Beteiligten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 15 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.

Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen abzuschließen.

Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:

Bayerischer Rundfunk (BR)

Deutschlandradio (DLR)

Hessischer Rundfunk (hr)

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Radio Bremen

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Saarländischer Rundfunk (SR)

Südwestrundfunk (SWR)

Westdeutscher Rundfunk (WDR)

sowie die Programmdirektion Das Erste

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print/ OoH/ Ambient und Online/ Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdeckt. Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD.

Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten, die Programmdirektion Das Erste sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz

befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.

A. Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen

Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht:

1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.)

2. Media-Beratung (reine Beratungsleistung // Informationscharakter)

3. Media-Konzeption (Erstellung einer Konzeption // Media-Strategie hinsichtlich Media-Mix // Zielgruppenableitung // Touchpointanalyse // strategisches Vorgehen // übergreifende Kampagnenplanung)

4. Media-Planung

5. Media-Einkauf und Optimierung

6. Media-Produktion

7. Media-Kontrolle und -Dokumentation

8. Media-Abrechnung

B. Individuelle Beratungsleistungen

Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag Individuelle Beratungsleistungen abgerufen werden.

Es werden zwei Vergütungsmodelle angewendet:

o Pauschalmodell für die genannten Regelleistungen

o Individualmodell mit leistungsbezogener Vergütung für die individuellen Beratungsleistungen

Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.04.2022.

Die Beteiligten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Beteiligten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 15 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.

Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistungen / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 184-479049
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZE 2021-110-02
Bezeichnung des Auftrags:

Mediadienstleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)

Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRPF8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2022

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