Universität Hohenheim - Umzugsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2022-0044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Umzugsdienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die
Durchführung von Umzügen auf dem Campus
der Universität Hohenheim für einen
Zeitraum von zwei Jahren mit der Option
zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Universität Hohenheim
Schloss Hohenheim 1
70599 Stuttgart-Hohenheim
Rahmenvertrag für Umzugsdienstleistungen für 2 Jahre mit 2maliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr. Abfrage von Pauschalpreisen für gestaffelte Umzugsvolumen in cbm bis 550 cdm (inkl. erforderlichem Packmaterial und Versicherung) und für gestaffelte Einlagerungsvolumen, Einlagerungszeit (inkl. Einlagerungs-, Auslagerungsgebühr, erforderlichem Packmaterial und Lagerversicherung).
Der Vertrag beginnt am 01.07.2022 und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten mit daran anschließender zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Die Verlängerungsoption wird vom Auftraggeber jeweils schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragende mitgeteilt. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Universität Hohenheim - Umzugsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
In Sondersituationen möglich, nicht fest geplant.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge.