Digitalisierung des Bauaktenarchivs der Stadt Delbrück Referenznummer der Bekanntmachung: 08032022-1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung des Bauaktenarchivs der Stadt Delbrück
Die Stadt Delbrück beabsichtigt für ihr Bauordnungsamt das bestehende analoge Bauaktenarchiv zu digitalisieren. Im Zuge des digitalen Arbeitsprozesses werden die erzeugten digitalen Daten in die bereits vorhandene Fachanwendung PROSOZ Bau
(ehemals ProBauG) von der Firma Prosoz importiert bzw. verwaltet. Darüber hinaus wird der Datenbestand in ein Dokumentenmanagement-System = DMS (Codia d.3) überführt.
Stadt Delbrück Marktstraße 6 33129 Delbrück Der Werkunternehmer holt die zu digitalisierenden Akten aus dem Gebäude "Marktstraße 6, 33129 Delbrück" ab und transportiert sie in die Räumlichkeiten seines Unternehmens.
Das auszuschreibende Volumen beträgt ca. 420 lfd. m Bauakten.
Daraus ergeben sich schätzungsweise für das gesamte analoge Bauaktenarchiv
ca. 54.200 Vorgänge
ca. 1,920 Mio. beschriebene Seiten bis einschließlich DIN A3
ca. 76.500 beschriebene Seiten größer DIN A3.
Um die Qualität bewerten zu können, muss der Bieter drei Konzepte (Anlage E - 2a - 2b - 2c) zu den einzelnen Unterkriterien der "Qualität" (siehe Anhang 3 der Bewerbungsbedingungen) erstellen. Hierfür ist zwingend die Anlage E zu verwenden - hier sind auch die genauen Anforderungen an die Konzepte beschrieben.
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes steht nicht die Leistungsfähigkeit der Bieter im Focus, die diese alle in gleicher Weise haben müssen, sondern es geht dem Besteller um die Darstellung der Leistungserbringung in konzeptioneller Hinsicht.
Die Bewertung der Konzepte erfolgt anhand von 0 bis 4 Bewertungspunkten. Es wird ein Produkt aus den jeweiligen Bewertungspunkten und den Gewichtungspunkten pro Unterkriterium gebildet. Die so ermittelten Ergebnisse je Unterkriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 600 Punkte erreicht werden.
Dem Besteller bleibt die Vergabe vorbehalten, sollte sich dieses Projekt als gesamt-wirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Dem Werkunternehmer obliegt zur Gewährleistung der Qualität eine verifizierende Teststellung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung Bauaktenarchiv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.novodoc.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 01.03.2022 festgesetzt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN92KP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.