Druckdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-110-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, für die nachfolgenden ARD Anstalten eine Rahmenvereinbarung über Druckdienstleistungen abzuschließen.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortführung des ursprünglich unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 242-637955 bekanntgemachten Verfahrens über Druckdienstleistungen in zwei Losen (ZE-2021-110-03).
Das ursprüngliche Verfahren musste in Bezug auf Los 1 aus formellen Gründen aufgehoben werden, so dass die im damaligen Los 1 beschriebenen Leistungen hiermit erneut dem Wettbewerb unterstellt werden.
Im damaligen Verfahren war eine Loslimitierung vorgegeben. An diesem Grundsatz bzw. an dieser Vorgabe will der WDR weiterhin festhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, dass sich die Druckerei, die im o.g. Verfahren den Zuschlag für Los 2 bekommen hat, sich um diesen Auftrag, welcher die Fortführung des ursprünglichen Los 1 darstellt, bewirbt. Sollte der erfolgreiche Bieter
für das Los 2 dennoch anbieten, wird sein Angebot zwingend von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einem qualifizierten Druckpartner gesucht, der alle Bereiche vom Druck, Weiterverarbeitung, Konfektionierung bis hin zum Versand für alle Unternehmensbereiche der beteiligten Rundfunkanstalten
abdeckt.
Inhalt dieses Verfahrens sind ausschließlich Standarddruckprodukte/ Geschäftsausstattung, d.h. Karten, Briefbogen, Umschläge/ Versandtaschen, Berichte, Mappen, SD-Sätze.
Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
Deutsche Welle (DW)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.
Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten.
Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.
Darüber hinaus hat die Vergabestelle/WDR das Recht, den Rahmenvertrag bis zum 28.02.2026 zu verlängern.
Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Bezugberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber
hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer aus.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, für die nachfolgenden ARD Anstalten eine Rahmenvereinbarung über Druckdienstleistungen abzuschließen.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortführung des ursprünglich unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 242-637955 bekanntgemachten Verfahrens über Druckdienstleistungen in zwei Losen (ZE-2021-110-03).
Das ursprüngliche Verfahren musste in Bezug auf Los 1 aus formellen Gründen aufgehoben werden, so dass die im damaligen Los 1 beschriebenen Leistungen hiermit erneut dem Wettbewerb unterstellt werden.
Im damaligen Verfahren war eine Loslimitierung vorgegeben. An diesem Grundsatz bzw. an dieser Vorgabe will der WDR weiterhin festhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, dass sich die Druckerei, die im o.g. Verfahren den Zuschlag für Los 2 bekommen hat, sich um diesen Auftrag, welcher die Fortführung des ursprünglichen Los 1 darstellt, bewirbt. Sollte der erfolgreiche Bieter
für das Los 2 dennoch anbieten, wird sein Angebot zwingend von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einem qualifizierten Druckpartner gesucht, der alle Bereiche vom Druck, Weiterverarbeitung, Konfektionierung bis hin zum Versand für alle Unternehmensbereiche der beteiligten Rundfunkanstalten
abdeckt.
Inhalt dieses Verfahrens sind ausschließlich Standarddruckprodukte/ Geschäftsausstattung, d.h. Karten, Briefbogen, Umschläge/ Versandtaschen, Berichte, Mappen, SD-Sätze.
Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
Deutsche Welle (DW)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Folgenden werden diese als Bezugsberechtige genannt.
Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind die vorgenannten Rundfunkanstalten.
Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.
Darüber hinaus hat die Vergabestelle/WDR das Recht, den Rahmenvertrag bis zum 28.02.2026 zu verlängern.
Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer. Die Bezugberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber
hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Beteiligten.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. [Betrag gelöscht] EUR inkl. Umsatzsteuer aus.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortführung des ursprünglich unter der Bekanntmachungsnummer 2021/S 242-637955 bekanntgemachten Verfahrens über Druckdienstleistungen in zwei Losen (ZE-2021-110-03).
Das ursprüngliche Verfahren musste in Bezug auf Los 1 aus formellen Gründen aufgehoben werden, so dass die im damaligen Los 1 beschriebenen Leistungen hiermit erneut dem Wettbewerb unterstellt werden.
Im damaligen Verfahren war eine Loslimitierung vorgegeben. An diesem Grundsatz bzw. an dieser Vorgabe will der WDR weiterhin festhalten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, dass sich die Druckerei, die im o.g. Verfahren den Zuschlag für Los 2 bekommen hat, sich um diesen Auftrag, welcher die Fortführung des ursprünglichen Los 1 darstellt, bewirbt. Sollte der erfolgreiche Bieter
für das Los 2 dennoch anbieten, wird sein Angebot zwingend von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druckdienstleistungen
Ort: Bönen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRPAA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland