Generalplaner Sportzentrum "Am Kielsgraben" Referenznummer der Bekanntmachung: En-03-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Sportzentrum "Am Kielsgraben"
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt die Errichtung eines Sportzentrums mit diversen Anlagen im Freien und Sportfunktionsgebäuden. Das Sportzentrum wird nördlich der Straße "Am Kielsgraben" auf Teilen einer alten Auskiesungsfläche entstehen. Im neuen Bebauungs-plan 121M "Am Kielsgraben" ist festgelegt, dass der Sportpark im Westen des Gebietes, an-grenzend an die bereits bestehenden Nutzungen (Bürgerwiese, Schützenhaus) angegliedert wird. GEgenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner.
Sportzentrum Kielsgraben Am Kielsgraben 40789 Monheim am Rhein
Die Anlage soll nach Fertigstellung für Fußball- und Tennissport genutzt werden. Daneben soll eine Skateranlage etabliert werden, die den sportlichen Ansprüchen wettkampforientierter Jugendlicher und Erwachsener genügt. Die Skateranlage soll separat von den restlichen Sportanlagen geplant werden, ist daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Geo3 GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bedburg-Hau
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.geo3.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYD5J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Antrag auf Nachrpüfung ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.