Generalplanungsleistungen für: Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude für die Hauptverwaltung JEN [Jülich] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-21/11-59NW
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 090-247965)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jen-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für: Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude für die Hauptverwaltung JEN [Jülich]
Am 1. September 2015 wurden die Nuklearbereiche des Forschungszentrum Jülich (FZJ) sowie die ebenfalls in Jülich ansässige Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) in die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) zusammengeführt.
Mit der Zusammenlegung wurden am Standort Jülich vorhandenes Wissen und Erfahrung über den Rückbau kerntechnischer Anlagen gebündelt. Als institutioneller Zuwendungsempfänger des Bundes und des Landes NRW hat die JEN den gesellschaftlichen Auftrag, die nuklearen Altlasten am Standort Jülich sicher und zuverlässig zu beseitigen.
Im Zuge der Zusammenlegung soll nun ein neues JEN-Hauptgebäude (JHG) für insgesamt 135 Mitarbeiter in räumlicher Nähe zu den Dekontamination-und Entsorgungsbetrieben (D) realisiert werden. Der geplante Neubau ist mit bis zu 6 Geschossen, max. Höhe unterhalb Hochhausgrenze 22 m in Systembauweise vorgesehen.
Das Gebäude wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifiziert. Es ist mindestens eine Auszeichnung in Silber als besonderes Gebäude zu erreichen.
Es handelt sich dabei um eine Zuwendungsbaumaßmahme nach RZBau. Als Gesamtbudget stehen für diese Baumaßnahme ca. 12 Mio.EUR netto zur Verfügung.
Die Nutzfläche des zu planenden JEN-Hauptgebäudes beträgt ca. 3.330 qm NUF. Die Fertigstellung (Inbetriebnahme) ist derzeit bis Juni 2026 vorgesehen. Der Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. Erstellung der Antrags- und Bauunterlagen gem. RZ-Bau hat bis Mitte Februar 2023 zu erfolgen.
Die Maßnahme wird in vollem Umfang aus öffentlichen Mitteln, jeweils anteilig aus Bundesmitteln 90% (BMBF) sowie aus Landesmitteln 10% (MWIDE) finanziert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen