Bau von Zuwegung und Infrastruktur Windpark Kallenwald
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bnnetze.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bnnetze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau von Zuwegung und Infrastruktur Windpark Kallenwald
Bauvorhaben: Zuwegung und Infrastruktur (Herstellung Kranstellfläche, Fundamentplanum, Logistikfläche u. Zuwegung) für den Windpark Kallenwald in 77978 Schuttertal / 77781 Biberach / 77960 Seelbach, Baden-Württemberg.
77978 Schuttertal / 77781 Biberach / 77960 Seelbach
Herzustellen ist
a) die Zufahrt zur Windenergieanlage;
b) die Kranstell-, Montage und Lagerflächen am Standort sowie
c) das tragende Fundamentplanum für die Windenergieanlage.
d) eine Logistikfläche zum Umladen von Großkomponentene/Rückbau gem. den Vorgaben des Auftraggebers und der Genehmigungsbehörde
Die Zufahrt ist teils aus bestehenden Wald- und Forstwegen (ca. 2,5 km) und teils als Wegeneubau (ca. 1,1 km) herzustellen. Auf einem 300 m langen Forstwegstück muss die Böschung mit bewehrter Erde umgesetzt werden, da die Böschung sonst zu steil wird. Geogitter und Vlies wird vom Auftraggeber beigestellt. Die Topografie ist mittelgebirgstypisch (Felshorizont in der Regel bereits nach 1-1,5 m anstehend) und entsprechend der Höhenlage bewaldet. Der Leistungsumfang beginnt mit der Rodung (Wurzelstöcke entfernen) und endet mit der Abnahme der Bauausführungen inklusive den erbrachten Nachweisen der Tragfähigkeit gemäß den Anforderungen des Anlagenherstellers.
Ausführungszeitraum
— ab 01.05.2022:Ausführungsbeginn,
— Bis spätestens 15.06.2022: Teilleistungen Fundamentplanum, Zuwegung und Kranstellfläche
- Bis spätestens 01.03.2023: Herrichten der Umladefläche in Biberach-Prinzbach
- Fortwährender Wegeunterhalt falls erforderlich
- Rückbau gem. Projektfortschritt und den Vorgaben des Auftraggebers und der Genehmigungsbehörde
Während der Bauphase muss sich mit dem Kabelbauer über die Einbringung des Kabels in die Zuwegung abgestimmt werden. Losgrößen bzw. Leistungsmengen für Angebotsumfang entsprechend der nachfolgenden Tabelle anzunehmen:
Wegeneubau für Betonierarbeiten, WEA Transport und Anlagenzugang: 1100 m (ca. 4,5 m befahrbare Breite)
Wegeausbau für Betonierarbeiten, WEA Transport und Anlagenzugang: 2500 m (ca. 4,5 m befahrbare Breite)
Wegebankette ertüchtigen (vereinzelt an großräumiger Zuwegung wenn notwendig): 3200 m
Lagerplatz herrichten (Nahe Kreuz B415 / B33): 1 Stück
Tragfähige Kranstellflächen mit tragfähigem Fundamentplanum inklusive Drainageneinbau etc.: 1 Stück
Ggf. Gesteinsaufschlag (Fremdmaterial Euro/t)
Rückbau Kranstellfläche
Rückbau Umladefläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bau von Zuwegung und Infrastruktur Windpark Kallenwald
Ort: Steinach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77790
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Ausführung der Maßnahme wäre ohne beschleunigtes Verfahren im Gesamtprojektplan nicht mehr ohne erheblichen Verzug und somit wirtschaftlichen Schaden für das Projekt realisierbar.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Poast (§ 134 Abs. 2 GWB). die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.