Technische Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 20220601
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Loffenau
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.loffenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung
Der Auftraggeber, die Gemeinde Loffenau mit rund 2.500 Einwohnern im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg), beabsichtigt, einen Auftrag zur Technischen Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Gemeinde zu vergeben.
Gemeinde Loffenau
Die technische Betriebsführung erstreckt sich auf den Bereich der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung im Versorgungsgebiet der Gemeinde Loffenau. Sämtliche Trinkwasserversorgungsanlagen stehen im Eigentum der Gemeinde Loffenau.
Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind den Verfahrensbedingungen und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Wird der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um jeweils fünf weitere Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage A.6).
(2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(3) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(1) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Bereich, der mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die 3 (drei) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage A.7).
(3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 (eine) Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr). Eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken mit den jeweiligen Deckungssummen ergeben oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen, ist ausreichend.
Aufstellung von mindestens einer Referenz über in den letzten 3 (drei) Jahren (2019, 2020 und 2021) ausgeführte Aufträge, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, unter Benennung (a) der Auftragssumme, (b) des Leistungszeitraumes, (c) des Auftraggebers, (d) des Auftragsgegenstandes nebst Benennung von (e) Ansprechpartner(n) mit (f) Telefonnummer(n) und (g) E-Mail-Adresse(n) sowie (h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten (Anlage A.8).
Hinweise:
Eine Referenz ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn die technische Betriebsführung von Trinkwasserversorgungsanlagen mit mindestens 1.000 Anschlussnehmern erbracht wird.
Als Referenzen können alle Aufträge herangezogen werden, die im Laufe der letzten 3 (drei) Jahre (2019, 2020 und 2021) (Referenzzeitraum) begonnen, abgeschlossen oder sich in Ausführung befanden. Der Leistungszeitraum muss mindestens für ein Jahr in den Referenzzeitraum fallen.
Vorlage der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau-und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue-und Mindestlohngesetz, kurz LTMG) (Anlage A.9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Die Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und müssen mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) hochgeladen werden.
(C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 SektVO vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E) entsprechend.
(E) Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter /die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 SektVO (gemäß Anlage A.5) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(F) Es gilt das Landestariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die „Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist dem Angebot beizufügen (Anlage A.9)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/