Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession) Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-25/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/finanz-und-kassenwesen/zentrale-vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession)
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen
Vertragspartner für den Abschluss eines
Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für
unter 5 unterversorgte Anschlüsse des
Konzessionsgebers im Friesheimer Busch der
Stadt Erftstadt eine Breitband-Infrastruktur
herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher
die Errichtung eines Breitbandnetzes der
nächsten Generation für die unterversorgten
Anschlüsse im Gebiet der Stadt Erftstadt unter
Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die
Umsetzung erfolgt im sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter
Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln nach
Maßgabe der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des
Bundesprogramms zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland.
Friesheimer Busch
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen
Vertragspartner für den Abschluss eines
Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für
unter 5 unterversorgte Anschlüsse des
Konzessionsgebers im Friesheimer Busch der
Stadt Erftstadt eine Breitband-Infrastruktur
herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher
die Errichtung eines Breitbandnetzes der
nächsten Generation für die unterversorgten
Anschlüsse im Gebiet der Stadt Erftstadt unter
Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die
Umsetzung erfolgt im sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter
Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln nach
Maßgabe der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des
Bundesprogramms zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland.
- Kriterium: Für die Wertung der Angebote werden 4 Kriterien herangezogen. Der Anbieter mit der höchsten Wertung gewinnt. Parameter und Wichtung sind nachfolgend aufgeführt. Die genaue Berechnung zeigt Anlage 2 1. Angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke: Gewichtung 55 % 2. Endkundentarife: Gewichtung 20 % 3. Zeitplanung: Gewichtung 15 % 4. Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden: Gewichtung 10 % Bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Angebote wird zunächst das 1. Wertungskriterium (Wirtschaftlichkeitslücke) entscheidend sein und bei fortbestehender Punktgleichheit jeweils die weiteren Kriterien in der vorstehenden Reihenfolge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur
Berufsausübung, einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister, gelten die folgenden
Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften
sind die entsprechenden Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
eigenen Eignung benannt werden, sind auch fürdiese die entsprechenden Nachweise zu
erbringen.
• Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil
soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf.
Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger
Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des
Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des
Geschäftsfeldes Telekommunikation am
Gesamtunternehmen),
• Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
(bereitgestelltes Formular),
• Meldebestätigung nach § 6 TKG,
• Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte
„Erklärung der Bietergemeinschaft“
(bereitgestelltes Formular),
• Beim Einsatz von Nachunternehmern:
Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von
Leistungen an Nachunternehmer“
(bereitgestelltes Formular).
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften
sind die entsprechenden Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
eigenen Eignung benannt werden, sind auch für
diese die entsprechenden Nachweise zu
erbringen.
• Erklärungen, dass über das Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die
Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen.
Eine Bescheinigung des Finanzamtes – nicht
älter als drei Monate – ist auf Verlangen
nachzureichen.
• Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen,
die einen Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb rechtfertigen könnten.
• Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet
sich der Bieter/Bewerber die gemäß Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen –
TVgG NRW, im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung die nach diesem Gesetzerforderlichen Nachweise und Erklärungen
nach Aufforderung innerhalb einer Frist von
drei Werktagen einzureichen.
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit
gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei
Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen
Eignung benannt werden, sind auch für diese
die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
• Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes
Formular),
• Referenzliste über vergleichbare Projekte mit
Ansprechpartnern (Kontaktadresse und
Telefon),
• Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TKSektor der letzten drei Geschäftsjahre.
Mit dem Angebot ist abzugeben bzw. zu
bestätigen:
a) Vorlage einer Kalkulationsgrundlage, mit der
die existierende Wirtschaftlichkeitslücke in
Bezug auf das Ausbaugebiet in
aufgeschlüsselter und detaillierter Form
nachgewiesen wird; für die Darstellung ist das
als Anlage B1: „Berechnung der
Wirtschaftlichkeitslücke“ zur Verfügung
gestellte Berechnungstool einzusetzen
b) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der
Bieter sämtliche Planungsarbeiten und -schritte
(einschließlich Vor-, Genehmigungs- und
Ausführungsplanungen), die für die
Erschließung im Projektgebiet erforderlich sind,
übernehmen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Ablauf der 84 monatigen Vertragslaufzeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland