Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession) Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-25/2022

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/finanz-und-kassenwesen/zentrale-vergabestelle
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/public/company/project/CXPTYR5DMZK/de/overview
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/public/company/project/CXPTYR5DMZK/de/overview
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession)

Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-25/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen

Vertragspartner für den Abschluss eines

Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für

unter 5 unterversorgte Anschlüsse des

Konzessionsgebers im Friesheimer Busch der

Stadt Erftstadt eine Breitband-Infrastruktur

herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher

die Errichtung eines Breitbandnetzes der

nächsten Generation für die unterversorgten

Anschlüsse im Gebiet der Stadt Erftstadt unter

Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die

Umsetzung erfolgt im sog.

Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter

Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln nach

Maßgabe der Richtlinie des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale

Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des

Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes

Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des

Bundesprogramms zur Unterstützung des

Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Friesheimer Busch

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen

Vertragspartner für den Abschluss eines

Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für

unter 5 unterversorgte Anschlüsse des

Konzessionsgebers im Friesheimer Busch der

Stadt Erftstadt eine Breitband-Infrastruktur

herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher

die Errichtung eines Breitbandnetzes der

nächsten Generation für die unterversorgten

Anschlüsse im Gebiet der Stadt Erftstadt unter

Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die

Umsetzung erfolgt im sog.

Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter

Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln nach

Maßgabe der Richtlinie des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale

Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des

Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes

Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des

Bundesprogramms zur Unterstützung des

Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Für die Wertung der Angebote werden 4 Kriterien herangezogen. Der Anbieter mit der höchsten Wertung gewinnt. Parameter und Wichtung sind nachfolgend aufgeführt. Die genaue Berechnung zeigt Anlage 2 1. Angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke: Gewichtung 55 % 2. Endkundentarife: Gewichtung 20 % 3. Zeitplanung: Gewichtung 15 % 4. Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden: Gewichtung 10 % Bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Angebote wird zunächst das 1. Wertungskriterium (Wirtschaftlichkeitslücke) entscheidend sein und bei fortbestehender Punktgleichheit jeweils die weiteren Kriterien in der vorstehenden Reihenfolge.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Bezug auf die Befähigung zur

Berufsausübung, einschließlich Auflagen

hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister, gelten die folgenden

Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften

sind die entsprechenden Nachweise von jedem

Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der

eigenen Eignung benannt werden, sind auch fürdiese die entsprechenden Nachweise zu

erbringen.

• Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil

soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl

sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,

ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf.

Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger

Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des

Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des

Geschäftsfeldes Telekommunikation am

Gesamtunternehmen),

• Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“

(bereitgestelltes Formular),

• Meldebestätigung nach § 6 TKG,

• Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte

„Erklärung der Bietergemeinschaft“

(bereitgestelltes Formular),

• Beim Einsatz von Nachunternehmern:

Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von

Leistungen an Nachunternehmer“

(bereitgestelltes Formular).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit gelten die folgenden

Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften

sind die entsprechenden Nachweise von jedem

Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der

eigenen Eignung benannt werden, sind auch für

diese die entsprechenden Nachweise zu

erbringen.

• Erklärungen, dass über das Vermögen kein

Insolvenzverfahren oder vergleichbares

gesetzliches Verfahren eröffnet oder die

Eröffnung beantragt worden ist und sich das

Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

• Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die

Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen.

Eine Bescheinigung des Finanzamtes – nicht

älter als drei Monate – ist auf Verlangen

nachzureichen.

• Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen,

die einen Ausschluss von der Teilnahme am

Wettbewerb rechtfertigen könnten.

• Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet

sich der Bieter/Bewerber die gemäß Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen –

TVgG NRW, im Fall der beabsichtigten

Zuschlagserteilung die nach diesem Gesetzerforderlichen Nachweise und Erklärungen

nach Aufforderung innerhalb einer Frist von

drei Werktagen einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit

gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei

Bietergemeinschaften sind die entsprechenden

Nachweise von jedem Mitglied der

Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern

Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen

Eignung benannt werden, sind auch für diese

die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

• Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte

„Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes

Formular),

• Referenzliste über vergleichbare Projekte mit

Ansprechpartnern (Kontaktadresse und

Telefon),

• Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TKSektor der letzten drei Geschäftsjahre.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Mit dem Angebot ist abzugeben bzw. zu

bestätigen:

a) Vorlage einer Kalkulationsgrundlage, mit der

die existierende Wirtschaftlichkeitslücke in

Bezug auf das Ausbaugebiet in

aufgeschlüsselter und detaillierter Form

nachgewiesen wird; für die Darstellung ist das

als Anlage B1: „Berechnung der

Wirtschaftlichkeitslücke“ zur Verfügung

gestellte Berechnungstool einzusetzen

b) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der

Bieter sämtliche Planungsarbeiten und -schritte

(einschließlich Vor-, Genehmigungs- und

Ausführungsplanungen), die für die

Erschließung im Projektgebiet erforderlich sind,

übernehmen wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 18/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

nach Ablauf der 84 monatigen Vertragslaufzeit

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen

nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160

Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der

Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160

Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2022

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