Konzessionsvertrag Duty-Free & Duty-Paid 2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag Duty-Free & Duty-Paid 2022
Im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach KonzVgV (mittels Bewerbungsbogen werden die geeigneten Bewerber ermittelt und nur diese werden aufgefordert ein Angebot einzureichen) sucht die Flughafen Köln/Bonn GmbH für den Betrieb sämtlicher Duty-Free & Duty-Paid Shops im Terminal 1 und Terminal 2 einen Betreiber.
Aktuell betreibt ein schwedischer Travel-Retail Spezialist einen Duty-Paid Shop auf ca. 500 qm im Terminal 1 auf Basis eines befristeten Mietvertrages bis zum 30. April 2023.
Kennedystraße, 51147 Köln
Gegenstand des Konzessionsvertrages: Betrieb von Duty-Free & Duty-Paid Shops am Standort Flughafen Köln/Bonn.
Verkaufsfläche: ca. 1.750 qm in T1 und T2 (inkl. Staffshop).
Sortimente: Parfum, Kosmetik, Spirituosen, Tabak-, Spiel- und Süßwaren, Fashion & Accessoires, Wein,
Schaumwein, Bier.
Preiskonzept: Duty-Free (ohne Verbrauchsteuern), Duty-Paid (inkl. Verbrauchsteuern), deutsches Mehrwertsteuer-Prinzip.
Geplantes Abgabemodell: Umsatzmiete je Warengruppe differenziert nach EU und Non-EU Umsätzen; Garantiemiete je PAX differenziert nach EU und Non-EU.
Sonstiges: Der Betrieb eines Mitarbeiter-Shops (Staffshop) wird über einen separaten Konzessionsvertrag geregelt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Teilnahmewettbewerb / Angebot führt für die Bewerber-/Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB .
2. Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 .
3. Vertraulichkeitserklärung / NDA .
4. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung) .
5. Vorlage Berufshaftpflichtversicherung .
6. Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung
1. Erklärung zum Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen.
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2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers.
zu 1.: Dabei muss der Mindestumsatz in einem der Geschäftsjahre 2017 – 2021 mindestens 2 Mio. EUR für vergleichbare Leistungen (netto) betragen.
1. Darstellung der Geschäftsbereiche .
2. Benennung der Anzahl der Arbeitskräfte .
3. Angaben zu Referenzprojekten zum Nachweis der Eignung
zu 2.: Die Anzahl der oben genannten Mitarbeiter je Berufsgruppe im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 1 Mitarbeiter betragen.
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zu 3.: Ein Referenzprojekt ist für den Betrieb eines Duty-Free und/oder eines Duty-Paid Shops an einem internationalen Flughafen oder auf einem Kreuzfahrt/Fährschiff oder an einem Grenzübergang (Border Shop) auf Basis eines Miet-, Konzessions-, Joint Venture- oder Management-Vertrages einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH führt ein zweistufiges Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach KonzVgG durch. Aufgrund von sicherheitsspezifischer Dienstleistungsaufträgen und den damit verbundenen sicherheitsrelevanten flughafenspezifischen Angaben werden die Verdingungsunterlagen uneingeschränkt nur den zum Wettbewerb zugelassenen Bietern übermittelt. Ein uneingeschränkter Zugriff auf die Verdingungsunterlagen nach KonzVgV §17 Abs. 2 findet nicht statt. Zur Übersicht der zu vergebenen Leistung dient die zum Download bereitsehende „Pre-Tender Information“.
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Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mittels vorgegebenem Bewerbungsbogen und Vertraulichkeitserklärung/NDA einzureichen ist. Der Bewerbungsbogen steht Ihnen unter www.subreport.de/E12198532 zum Download zur Verfügung. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.1.1) bis 3) vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
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Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge/Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Verhandlungen werden in deutscher Sprache abgehalten.
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Die Übersendung des Teilnahmeantrags /Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig.
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Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist digital über www.subreport.de abzugeben.
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Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis.Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 85 78-66, E-Mail: [gelöscht] .
Nur die führenden Bieter (maximal 5) werden zu Verhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, ohne eine Verhandlung zuführen, direkt das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Es darf nur ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder dass ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.