Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Außenbrandbekämpfung in den Jahren 2022 und 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6132
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Außenbrandbekämpfung in den Jahren 2022 und 2023
Die Feuerwehr Bielefeld schreibt die Lieferung von "leichter" Feuerwehrschutzkleidung für die Jahre 2022 und 2023 aus. Bestandteil der Schutzkleidung ist eine Jacke nach DIN EN 469 (Level 1) und einer Bundhose (ohne Hosenträger) nach DIN EN ISO 11612. Ergänzend dazu erfolgt die Ausschreibung auf Basis der DGUV Information 205-014.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Die im Leistungsverzeichnis (LV) angegebenen Mengen (Gesamtbedarf in 2022: 630 x Jacke + 990 x Hose und in 2023: 740 x Jacke + 740 x Hose) ergeben sich aus der Kostenschätzung und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und stellen die Mindestabnahmemenge dar.
Die Lieferung der Artikel erfolgt voraussichtlich in zwei Teilmengen (je eine Lieferung für die beiden o. g. Jahre) entsprechend der im jeweiligen Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel. Sollte eine Lieferung im laufenden Jahr (2022) nicht mehr möglich sein, werden für das Jahr 2023 max. zwei (Teil-)Lieferungen angestrebt. Eine Aufteilung der Gesamtauftragsmenge in kleinere Teillieferungen ist zu gewährleisten. Jede (Teil-) Lieferung hat innerhalb der jeweils angebotenen Lieferfristen zu erfolgen.
Eine Mehrabnahme von bis zu 5 % - abhängig von Personalveränderungen - bleibt vorbehalten.
Die Lieferzeit beinhaltet die Zeit ab Beauftragung, inkl. der Anprobe zur Größenermittlung beim Auftraggeber, bis zum Eintreffen der Ware an der genannten Lieferadresse. Angebote mit einer Lieferzeit von unter 56 Tagen (acht Wochen) erhalten die maximal möglichen 50 Wertungspunkte. Angebote mit einer Lieferzeit von länger als 175 Tagen (25 Wochen) erhalten null Wertungspunkte. Alle anderen Angebote erhalten Wertungspunkte entsprechend der Bewertungsmatrix.
Die angebotenen maximalen Lieferzeiten sind verbindlich einzuhalten. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann (Einzelauftrag), für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der (Einzel-)Auftragssumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Der Bieter muss mindestens fünf positive Referenzen benennen über ausgelieferte Schutzkleidung mit vergleichbaren Eigenschaften (z. B. Lagenaufbau und Materialien) an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum, die nicht älter als aus dem Jahr 2019 seien dürfen. Jede der genannten Referenzen muss mindestens 100 Garnituren der Kleidung erhalten haben. Dabei sind die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) der Auftraggeber, Ansprechpartner und der jeweilige Auftragswert (brutto) zu nennen.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Beschreibung der Produktionsstandort sowie der Ablauf der Fertigung (für die angebotene Kleidung) hervorgehen. Außerdem ist zu beschreiben in welchem Umfang (Größen und Stückzahlen) die angebotene Kleidung am Lager bevorratet wird.
Um Ausfallzeiten für Reparaturen an der Feuerwehrschutzkleidung möglichst gering zu halten, ist eine Reparaturstelle im Umkreis von 20 km um den Lieferort (Sitz der Hauptwache der Feuerwehr Bielefeld) gewünscht. Die Reparaturstelle muss vom Hersteller der Feuerwehrschutzkleidung für Reparaturen des Oberstoffes, der Reflexbestreifung, oder Bauteilen wie Knöpfen, Reiß- oder Klettverschlüssen etc. zertifiziert sein. Die Erreichbarkeit dieser Stelle muss Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:00 und 16:00 Uhr täglich mindestens 3 Stunden betragen.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
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Bewertungskriterium "Reparaturdauer ab Beauftragung":
Hier wird die Dauer der Reparatur bei Beschädigung der Kleidung bewertet. Damit sind sämtliche Reparaturen des Oberstoffes, der Membrane oder der Bauteile wie Reiß- oder Klettverschlüsse, Knöpfe und Reflexstreifen etc. gemeint. Angebote mit einer Reparaturdauer von weniger oder gleich 5 Werktagen erhalten die maximal möglichen 100 Wertungspunkte.
Wird kein Reparaturdienst angeboten, wird das Angebot automatisch von der Wertung ausgeschlossen.___
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem X-Rechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die X-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Zahlungsbedingungen s. § 17 VOL/B
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ929X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]