Beschaffung eines mechanisch dynamischen Teststandes für das Responsive Space Research and Technologie Center (RSTEC).
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines mechanisch dynamischen Teststandes für das Responsive Space Research and Technologie Center (RSTEC).
Diese Ausschreibung dient der Beschaffung eines mechanisch dynamischen Teststandes für das Responsive Space Research and Technologie Center (RSTEC) des DLR-Standortes in Trauen bei Faßberg.
Bei der Startphase einer Rakete werden integrierte Nutzlasten, Komponenten, Strukturen und Subsysteme hohen Vibrationslasten und mechanischen Schocks ausgesetzt. Damit die Systeme unter den Lasten nicht versagen, muss deren Schwingverhalten vorher am Boden getestet und iterativ optimiert werden. Für diese Tests, sowie zur Erprobung schnellerer Testverfahren, soll ein solcher Teststand beschafft werden. Der mechanisch dynamische Teststand muss als Gesamtpaket, inklusive Installation und Einweisung, beschafft werden, um Kompatibilität der Komponenten, der Sensorik und des Schwingtisches gemeinsam mit der Software zu gewährleisten und den kritischen Lieferzeitraum bis zum 14.02.2023 einhalten zu können. Weitere wichtige Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt (DLR) Standort Trauen Eugen-Sänger-Str. 50 29328 Faßberg
Diese Ausschreibung dient der Beschaffung eines mechanisch dynamischen Teststandes für das Responsive Space Research and Technologie Center (RSTEC) des DLR-Standortes in Trauen bei Faßberg.
Bei der Startphase einer Rakete werden integrierte Nutzlasten, Komponenten, Strukturen und Subsysteme hohen Vibrationslasten und mechanischen Schocks ausgesetzt. Damit die Systeme unter den Lasten nicht versagen, muss deren Schwingverhalten vorher am Boden getestet und iterativ optimiert werden. Für diese Tests, sowie zur Erprobung schnellerer Testverfahren, soll ein solcher Teststand beschafft werden. Der mechanisch dynamische Teststand muss als Gesamtpaket, inklusive Installation und Einweisung, beschafft werden, um Kompatibilität der Komponenten, der Sensorik und des Schwingtisches gemeinsam mit der Software zu gewährleisten und den kritischen Lieferzeitraum bis zum 14.02.2023 einhalten zu können. Weitere wichtige Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie. Förderkennzeichen ZW7- 85206426 und der Zuwendungsgeber ist die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen, Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB 2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist .
3. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5. Eigenerklärung des Bieters, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregie-rung, der EU oder der USA nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.
6. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden und 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises. Liegt eine solche Versicherung in Art und Höhe nicht bereits vor, muss alternativ eine schriftliche Erklärung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung in entsprechender Höhe abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
7. Eigenerklärung zu dem Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre. Die Bieter müssen in den letzten drei Geschäftsjahren (also 2019 bis 2021) jährlich mindestens 300.000 € Jahresumsatz erzielt haben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards sind in der Auflistung und kurze Beschreibung der einzelnen Eignungskriterien benannt.
8. Angabe von mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren bis zur Gegenwart (also seit 2019 bis zur Angebotsfrist). Die Vergleichbarkeit zeichnet sich durch folgende Mindestanforderung aus: Größenklasse des Shakers, also Nennkräfte35kN für Sinus (Peak) und 32kN Random Vibration, abbildbares Prüflingsgewicht bis zu 150kg und Nutzung eines Gleittisches. Es muss auch das Auftragsvolumen genannt werden. Fügen Sie jeweils eine kurze aber aussagekräftige inhaltliche Beschreibungen der Referenzaufträge bei. Es wird um Nennung von Namen des Auftraggebers und Kontaktmöglichkeiten gebeten. Um die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten kann hierauf aber vorerst verzichtet werden. (Aber: Auf ausdrücklichem Verlangen der Vergabestelle reicht der Bieter jedoch noch vor Zuschlagserteilung auch kurzfristig Kontaktdaten zu den in dem Angebot benannten Referenzaufträgen nach. Das umfasst dann mindestens den Namen des Kunden und einen dortigen zur Auskunft geeigneten Ansprechpartner samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer). Sämtliche Informationen werden auch in diesem Fall selbstverständlich vertraulich behandelt.) 9. Angaben zur Entwicklung der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahren 10. Firmenprofil mit folgenden Angaben: Datum der Unternehmensgründung, Standorte des Unternehmens, Rechtsform des Unternehmens, Kundenspektrum, Beschreibung des Kerngeschäftes.
11. Eigenerklärung darüber, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
12. Erklärung einer Bietergemeinschaft, falls diese Einsatz finden.
13. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen, falls diese Einsatz finden.
14. Ein Nachweis darüber, dass das Unter-nehmen des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gemäß folgender Norm erfolgreich zertifiziert ist: DIN EN ISO 9001. Vergleichbare Zertifizierungen werden nur akzeptiert, wenn diese mindestens gleichwertig sind. Der Bieter hat dann in seinem Angebot den Nachweis zu führen, dass seine Zertifizierung mindestens gleichwertig ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards sind in der Auflistung und kurze Beschreibung der einzelnen Eignungskriterien benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Abgabe der Angebote ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie nur noch in Ausnahmefällen eine rechtskonforme, digitale Signatur. I. d. R. ist die rechts konforme Unterschrift, in Textform, nach § 126b BGB zu leisten. Das bedeutet, Vor- und Zuname der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte rechtzeitig (!) an die Mitarbeiter von subreport.
Bitte nutzen Sie bei Fragen an die Vergabestelle zu dem Verfahren und den Vergabeunterlagen (z. B. Bieterfragen) ausschließlich die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier komplett zitiert wird:
"§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."