Rahmenvertrag Übersetzungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-95007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Übersetzungsleistungen
Rahmenvertrag Übersetzungsleistungen
SSG-Zentrale, Schlossraum 22a, 76646 Bruchsal
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg öffnen, bewahren, vermitteln und vermarkten 62 historische Monumente im deutschen Südwesten. 2019 besuchten knapp 4 Mio. Menschen diese Originalschauplätze mit Kulturschätzen vom höchsten Rang: darunter Schloss Heidelberg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, das Residenzschloss Ludwigsburg, sowie das Weltkulturerbe Kloster Maulbronn.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten präsentieren sich ganzheitlich und optisch stringent in den unterschiedlichen Kommunikationskanälen der Öffentlichkeit und ihren Zielgruppen. Dazu gehören unter anderem vielfältige Publikationen, klassische Werbung, Messen, Promotion-Aktionen und die Kommunikation vor Ort.
Über das Auslandsmarketing repräsentiert sich die Staatlichen Schlösser und Gärten in Europa und der Welt. Ziel ist dabei, die Bekanntheit und das Image der Institution der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden- Württemberg im europäischen Raum und auf dem Weltmarkt, besonders im asiatischen Raum nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus soll durch die direkte Verwendung der jeweiligen Sprache die Kundenzufriedenheit weiter optimiert werden.
Daher werden wichtige europäische und außereuropäische Quellmärkte bearbeitet. Zu diesen zählen die Schweiz, Österreich, Niederlande, Italien, Großbritannien, China, Japan, Indien und die USA. Hierfür werden unterschiedliche marketingorientierte Übersetzungen benötigt, es können aber auch Übersetzungen von Verträgen oder Aufsätzen anfallen.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten suchen für die nächsten vier Jahre einen Übersetzungsdienstleister, der folgende Sprachen abdeckt: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Russisch, Japanisch und Chinesisch. Bei den drei letzten Sprachen ist zusätzlich die Bearbeitung des Fremdsprachensatzes/DTP nötig. Darüber hinaus kann es sein, dass vereinzelt Übersetzungen in weitere Sprachen benötigt werden. Die zu übersetzende Texte stammen überwiegend aus dem Bereichen Marketing und Tourismus, Kunst und Kultur, Architektur und Geschichte sowie Justiziariat.
Auf der Homepage www.schloesser-und-gaerten.de sind alle aktuellen Monumentflyer in allen Sprachvarianten zu finden: https://www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/broschueren.
Voraussetzungen:
Der Auftragnehmer muss die gewünschten Zielsprachen in seinem Repertoire haben.
Die Vertrags- und Verkehrssprache ist Deutsch.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Kopie der Gewerbeanmeldung/-erlaubnis. Gültige Bescheinigung der Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Kopie der gültigen Police einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Nachweis der gültigen ISO 17100-Zertifizierung. Nachweis über die Verwendung von einem marktüblichen Übersetzungstool sowie einer Terminologiedatenbank.
Mit Ablauf der Bewerbungsfrist sind Referenzen sowie die Probeübersetzungen einzureichen.
Zu Aktuelle Referenzliste über mind. drei Einzelleistungen: davon mind. eine Einzelleistung aus den Bereichen Kunst, Kultur, Geschichte oder Tourismus mit mind. fünf Einzelübersetzungsleistungen in mind. jeweils drei Zielsprachen (Englisch, sowie zwei Sprachen nach Wahl)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen' genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]