Schlammverwertung, Thermische Klärschlammverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: IX/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lahr.de/abwasserzweckverband-raumschaft-lahr.987.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Schlammverwertung, Thermische Klärschlammverwertung
Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2022 bis August 2025 (mit Option bis August 2026).
Wesentliche Leistungen sind:
- Abfuhr des Klärschlammes ca.3.400 Tonnen jährlich
- Thermische Verwertungdes Klärschlammes ca.3.400 Tonnen jährlich
77933 Lahr/Schwarzwald
Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2022 bis August 2025 (mit Option bis August 2026).
Wesentliche Leistungen sind:
- Abfuhr des Klärschlammes ca.3.400 Tonnen jährlich
- Thermische Verwertungdes Klärschlammes ca.3.400 Tonnen jährlich
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch über das Portal "Deutsche eVergabe" erfolgen.
Zugelassene Signatur hierbei ist die Textform.
Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlammverwertung, Thermische Klärschlammverwertung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sachsenheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx