Gesamtprojektmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojektmanagement
Gegenstand des vergebenen Auftrages sind Projektmanagementleistungen betreffend den Wiederaufbau nach den Flutschäden aus Juli 2021.
Im Rahmen der Flutbeseitigung ist eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen sowie deren Planung zu erbringen. Mit dieser Vergabe soll für sämtliche Einzelmaßnahmen ein Gesamtprojektmanager gefunden werden. Die Einzelmaßnahmen stehen hierbei noch nicht abschließend fest.
Gemeinde Swisttal
Gegenstand des vergebenen Auftrages sind Projektmanagementleistungen betreffend den Wiederaufbau nach den Flutschäden aus Juli 2021.
Im Rahmen der Flutbeseitigung ist eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen sowie deren Planung zu erbringen. Mit dieser Vergabe sollte für sämtliche Einzelmaßnahmen ein Gesamtprojektmanager gefunden werden. Die Einzelmaßnahmen stehen hierbei noch nicht abschließend fest.
Es kommt dem Auftraggeber darauf an, sämtliche notwendige Projektmanagementleistungen in eine Hand zu geben, sodass der Gesamterfolg der einzelnen Maßnahmen diesbezüglich gewährleistet ist.
Es erfolgte hierbei eine feste Beauftragung der Grundleistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1-2 in sämtlichen Handlungsbereichen nach § 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020).
Weitere – ggf. notwendige Leistungen – werden optional vergeben. Hierunter fallen im Besonderen die weiteren Projektstufen der Projektsteuerung nach § 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9, die Projektleitungsleistung nach § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 sowie besondere Leistungen.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4).
Optional sind die Projektstufen 3 bis 5 mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9, die Projektleitungsleistungen nach § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 und das Leistungsbild Multiprojektmanagement nach Kapitel 4.4. der AHO, Schriftenreihe Nr. 19.
Ebenfalls optional beauftragt wurden weitere Besondere Leistungen und ergänzende Leistungen und die Stundenlohnarbeiten, soweit sich dies aus den Vergabeunterlagen ergibt.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Der Auftrag wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage der Richtlinie über Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021 finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Die notwendigen Projektmanamagementleistungen dienen der Beseitigung der Flutschäden aus Juli 2021 und dem entsprechend notwendigen Wiederaufbau. Die Vielzahl an Wiederaufbaumaßnahmen sind hierbei insbesondere zu koordinieren und priorisieren, womit eine Kausalität zur vorliegenden Leistung gegeben ist.
Die Hochwasserereignisse im Juli 2021 gelten zudem als Umweltkatastrophe und als Naturkatastorphe. Die Wiederaufbaumaßnahmen sind so zeitnah wie möglich zu erbringen. Nach Würdigung der Gesamtumstände ist daher ein beschleunigtes Regelverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zu erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht, die jeweilige Angabe [Betrag gelöscht] EUR ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.