Langfristige Pacht einer neu zu errichtenden Eissporthalle nach den Vorgaben der Stadt Krefeld in der unmittelbaren Nähe zur Yayla-Arena auf dem Grundstück des Investors Referenznummer der Bekanntmachung: KR01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Langfristige Pacht einer neu zu errichtenden Eissporthalle nach den Vorgaben der Stadt Krefeld in der unmittelbaren Nähe zur Yayla-Arena auf dem Grundstück des Investors
Die Stadt Krefeld sucht einen Investor, der auf seinem Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Yayla-Arena (Westparkstr. 111, 47803 Krefeld) zwei DIN-Eissportflächen nach den Vorgaben der Stadt Krefeld neu errichtet, langfristig an die Stadt Krefeld verpachtet und nach Pachtende an die Stadt Krefeld verkauft.
Im Einzelnen:
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, zwei DIN-Eissportflächen als Ersatz für die Eissporthallen Rheinlandhalle und Werner-Rittberger-Halle von dem Investor schlüsselfertig zu pachten. Die Stadt Krefeld ist Eigentümerin der Grundstücke, auf denen sich die beiden Eissporthallen derzeit befinden. Eine von der Stadt Krefeld in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zu dem baulichen Zustand dieser Eissporthallen ergab, dass die Hallen stark sanierungsbedürftig sind. Gemäß einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wäre ein Neubau der Eissporthalle0 günstiger als eine umfangreiche Sanierung.
Krefeld
Die vom Investor auf seinem Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Yayla-Arena (Westparkstr. 111, 47803 Krefeld) zu errichtende Eissporthalle soll nach derzeitiger Planung unter anderem folgenden Anforderungen genügen:
- 2 x Eissportflächen mit je 30 x 60m
- Tribünenanlage einseitig mit 1.500 Sitzplätzen an einer Eissportfläche
- insgesamt 4 x Warm-Up-Bereich
- Seminarräume
- 16 x Großraumkabinen, ausgelegt für den Mannschaftssport
Der Standort der neuen Halle muss sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Yayla-Arena (maximal 500 Meter Luftlinie ab Haupteingang Yayla-Arena) befinden. Durch die räumliche Bündelung verfolgt die Stadt Krefeld das Ziel, den bundesweit anerkannten Ruf der Stadt als Eissportstandort weiter auszubauen und Synergieeffekte zur Yayla-Arena zu nutzen. Bereits im Teilnahmewettbewerb hat der Investor durch Vorlage eines entsprechenden Grundbucheintrags nachzuweisen, dass er Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist.
Nach Errichtung will die Stadt Krefeld die neue Halle langfristig von dem Investor pachten und nach Pachtende erwerben. Während der Pacht ist der Investor für den technischen Betrieb des Bauwerks (Dach und Fach) sowie Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Die Stadt übernimmt derweil die Wartung und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Eistechnik. Zur Finanzierung des Projekts kommt eine Forfaitierung mit Einredeverzicht der Stadt in Betracht.
Bieter sind angehalten, während des Verfahrens Optimierungsvorschläge zu Synergieeffekten einschl. weiterer Freizeiteinrichtungen, wie z.B. der Gestaltung und Nutzung des Vorplatzes/Gesamtgrundstückes, einzubringen. Die Stadt Krefeld behält sich vor, den Auftragsgegenstand innerhalb des vergaberechtlich Zulässigen anzupassen und weiterzuentwickeln. Gegenstand des Vergabeverfahrens werden zum Zwecke einer einheitlichen Quartiersentwicklung ggf. nicht mehr benötigte städtische Grundstücke. Die Stadt Krefeld erwägt, diese an den im Vergabeverfahren ausgewählten Investor zu veräußern. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Stadt Krefeld die städtischen Grundstücke in das Verfahren einbezieht, entscheidet sie im Laufe des Vergabeverfahrens.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (in dem hier geforderten Umfang und Volumen, vgl. auch Ziffer II.2.4) berücksichtigen. Darüber hinaus gehen die Unternehmensgröße (Umsatz) und die Anzahl der Mitarbeiter in das Ranking ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufs-/Handelsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 16a Abs. 1, 3 VOB/A-EU nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 16a Abs. 1, 3 VOB/A-EU nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (z.B. Planung und Bau von Sport- und/oder Eishallen) vergleichbar sind aus den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 16a Abs. 1, 3 VOB/A-EU nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb durch Vorlage eines entsprechenden Grundbucheintrags nachweist, dass er Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist. In diesem Zusammenhang ist darzulegen, dass das Grundstück groß genug ist, um das Bauvorhaben darauf zu realisieren, und dass das Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Yayla-Arena (Westparkstr. 111, 47803 Krefeld), maximal 500 Meter Luftlinie ab Haupteingang Yayla-Arena, liegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 12a VOB/A-EU dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 12a VOB/A-EU. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCR8PP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.