S21, PFA 1.4, LBP-Paket 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47118
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.4, LBP-Paket 1
Stuttgart
Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21 erstreckt sich entlang der BAB A 8 von München nach Ulm vom Ende des Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des Neckars bei Wendlingen (km 25,2+16).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnittmittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Aufgrund des Vorhabens werden Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen A 5.4, A 2.5 ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Bei der Maßnahme A 5.4 handelt es sich um die Herstellung eines Neckar-„Altarms“ am Westufer des Neckars westlich von Unterboihingen. Die Maßnahmen A 2.5 liegt nördlich der A 8 zwischen Denkendorf und Köngen. Hierbei handelt es sich um die Aufweitung eines Baches.
Maßnahme A5.4 Neckaraltarm
Die Maßnahme wird auf einer bestehenden Wiesenfläche südlich von Wendlingen umgesetzt. Es soll ein an den Neckar unterhalb der Maßnahmenfläche angebundener Altarm mit nur einem Zulauf hergestellt werden.
Die aufgeführte Maßnahme ist kurzfristig umzusetzen.
Übersicht der Maßnahme mit den wichtigsten Massen:
Ca. 19 St. Ufergehölze (Bäume) fällen
Ca. 250 m Biotopschutzzaun
1 Psch. Wasserhaltung
Ca. 900 m3 Oberboden abtragen, lagern, auftragen
Ca. 400 m3 Oberboden abtragen und verwerten
Ca. 11.400 m3 Boden abtragen und verwerten
Ca. 600 m3 Neckarkies während des Bodenabtrags gewinnen, lagern und auftragen
Ca. 450 m3 senkrechte Ton als Dichtungsschicht ca. 20 cm stark einbauen
Ca. 27 St. Bäume, StU. 18-20 bzw. 16-18, pflanzen, davon 16 St. Kopfweiden
Ca. 2 700 m2 Nassansaat Feuchtwiese Ufermischung
Ca. 3 500 m2 Nassansaat Feuchtwiese
Ca. 850 m2 Pflegeweg als stabilisierten Erdweg herstellen
Ca. 1.850 to Wasserbausteine unterschiedlicher Körnung
Maßnahme A2.5 – Renaturierung Bachlauf
Die Maßnahme wird auf einer bestehenden Grabenparzelle mit angrenzenden Ackerflächen südöstlich von Denkendorf umgesetzt. Es soll ein bestehender Graben aufgeweitet und rena-turiert werden.
Die aufgeführte Maßnahme ist kurzfristig umzusetzen.
Übersicht der Maßnahme mit den wichtigsten Massen:
Ca. 75 m grabenbegleitende Bestandsgehölze zurückschneiden
Ca. 30 St. Vegetationsstücke gewinnen, zwischenlagern und nach der Neuprofilierung pflanzen (Größe ca. 0,5m2)
Ca. 170 m3 Oberboden abtragen, lagern, auftragen
Ca. 400 m3 Grasnarbe/Oberboden abtragen und verwerten
Ca. 1600 m3 Boden abtragen und verwerten
1 Psch Schlammfang mit Kolkschutz als Vertiefung einbauen
2 500 m2 Ansaat Ufermischung
Ca. 1 950 m2 Ansaat Feuchtwiese
Ca. 720 m2 Pflegeweg als stabilisierten Erdweg herstellen
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)
„Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PFA 1.4, LBP-Paket 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1) Laukhuf, Heilbronn;
2) Baader Konzept, Mannheim.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
LBP-Maßnahmen
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Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
6: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung: Verwertung des Bodenmaterials
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges