Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2022-0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 nach DIN EN 1846 und DIN 14530-27
Fahrgestell
Auftragnehmer Los 2
Fahrgestell für ein HLF 20 nach DIN 14530-27
Eventualpositionen Fahrerairbag und Beifahrerairbag
Auf- und Ausbau
Auftragnehmer Los 2
feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein HLF 20 nach DIN 14530-27
Eventualpositionen: - vier Seitenairbags zum Insassenschutz in der Gruppenkabine verbaut - Lackierung der vorderen Einstiege, des vorderen und ggf. hinteren Kotflügels und des vorderen Stoßfängers - Verstärkte Kipphydraulik für Fahrerhaus/Mannschaftsraumkabine - Kraftstoffbehälter
Beladung
Auftragnehmer Los 2
feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20 gemäß Tabelle 1-Standardbeladung nach DIN 14530-27
Eventualposition Abgasschlauch passend zum Fahrzeug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auf- und Ausbau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland