Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung, Pflege und Einrichtung der vorhandenen Software digitales Asylverfahren NRW- DiAs NRW- Referenznummer der Bekanntmachung: 22-F514100002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung, Pflege und Einrichtung der vorhandenen Software digitales Asylverfahren NRW- DiAs NRW-
Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung, Pflege und Einrichtung der vorhandenen Software -Digitales Asylverfahren NRW- (DiAs NRW)
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Leistungen nicht an den Standorten von IT.NRW oder den Dienststellen des Landes NRW erbracht werden müssen. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort eigenverantwortlich, muss allerdings die Erreichbarkeit über technische Hilfsmittel (Telefon, Email, Fax, Ticketsysteme, sonstige Hilfsmittel) gewährleisten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit und Abstimmung ist allerdings von Zeit zu Zeit die Anwesenheit des Auftragnehmers an den Standorten von IT.NRW (des Auftraggebers) erforderlich.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen zur Weiterentwicklung, Pflege und Einrichtung der Software DiAs NRW. Der Gewinner dieser Ausschreibung führt die Unterstützungsleistungen auf Basis eines klar definierten Softwarestands durch; er erhält Zugriff auf alle vorhandenen Dokumentationen sowie den Quellcode. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er sich in die Software DiAs NRW einarbeitet, den Auftraggeber bei der Weiterentwicklung, Pflege und Einrichtung der Software unterstützt sowie den Auftraggeber im Aufbau von Wissen und Ressourcen berät.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 24.000 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter verfügt über eine Zertifizierung
"Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015".
Der Anbieter kann nachweisen, ein Projekt im Bereich "Asyl" auf Basis von Java EE 8 im Bereich der öffentlichen Verwaltung realisiert zu haben. Das Projekt muss einen Umfang von mindestens 11.000 Personentagen umfassen.
Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Arbeitspapiere, Berichte, Protokolle, Konzeptionen, Dokumentationen und andere Unterlagen, die an den Auftraggeber überstellt werden, sind in deutscher Sprache zu erstellen. Alle Veranstaltungen, Telefonate und andere Abstimmungen werden auf Deutsch abgehalten.
Der Anbieter kann nachweisen, ein durch das BSI-zertifiziertes (Teil-)Projekt im Bereich "Asyl" in der öffentlichen Verwaltung realisiert zu haben. Vorausgesetzt werden Kenntnisse in der Anbindung biometrischer Endgeräte (konkret Fingerabdruckscanner und Digitalkameras) zur erkennungsdienstlichen Erfassung von Personen auf Basis der Secunet Biomiddle. Weiterhin kann der Anbieter nachweisen, eine Zertifizierung und/oder Rezertifizierung gemäß Technischer Richtlinie TR-03121 ab Version 5.2 durchgeführt zu haben, mit Abnahme durch das BSI.
Der Anbieter kann nachweisen, ein Projekt mit Schnittstellen zum Ausländerzentralregister (AZR) via XAusländer realisiert zu haben.
Der Anbieter muss sicherstellen, dass die bestehende Software und der dazugehörige Quellcode (Java EE 8) weiterentwickelt wird. Um bisher getätigte Investitionen zu sichern, ist eine Neu-Entwicklung bereits bestehender Software und Softwarebestandteile nicht gewünscht.
Der Anbieter ist nach ISO/IEC 20000-1:2018 zertifiziert
Erfüllung der mitarbeiterbezogenen Eignungskriterien (gem. Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterprofile) für folgende Rollen:
Projektleiter,
Scrum Master,
Product Owner /Berater des Product Owners
Software Architekt
Testmanager
Test Analyst
Test Engineer (Automatisierer)
Tester
Testinfrastruktur Spezialist
Datenbank-Architekt
Datenbank-Entwickler
Software-Entwickler
DevOps (CI/CD) Experte / Release-Management / Entwicklungssteuerung / Infrastruktur Administrator
.NET Entwickler (PIK)
Es gelten die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Projektraum zu dieser Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDLQ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.