Unterhals- und Glasreinigung der BASt/duraBAst Referenznummer der Bekanntmachung: Z4br Reinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhals- und Glasreinigung der BASt/duraBAst
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist eine technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung des Straßenwesens zu fördern und hierfür dem BMDV für anstehende verkehrspolitische Fragestellungen auf dem Gebiet des Straßenwesens wissenschaftlich gesicherte Entscheidungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Die Dienststelle der BASt befindet sich auf der Brüderstraße 53 in 51427 Bergisch Gladbach. Das Gesamtareal umfasst ca. 20 ha Grundfläche, auf dem sich ein fünfzeiliger, mehrstöckiger Büro- und Labortrakt sowie drei Hallenkomplexe mit insgesamt 10 Versuchshallen und die Heizzentrale befinden.
Zudem besitzt die BASt ein Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenzareal (duraBASt) als weiteres Versuchsgelände außerhalb der Dienststelle. Das duraBASt liegt östlich von Köln im Autobahnkreuz Köln-Ost und kann nur über die umliegende Autobahn per Individualverkehr erreicht werden (Fahrzeug und Führerschein notwendig). Das Gelände ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und wird ausschließlich von eingewiesenem Fachpersonal genutzt. Auf dem Gelände befindet sich ein Betriebsgebäude, das in die Unterhaltsreinigung einbezogen ist. Bei dem Betriebsgebäude handelt es sich um ein eingeschossiges modulares Containergebäude mit 150,54 m² Grundfläche. Zum Einfahren und Betreten des Areals wird eine namentliche und fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH benötigt. Diese wird von der Auftraggeberin beantragt.
Die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Unterhaltsreinigung beider Dienstliegenschaften (BASt und duraBASt) mit Reinigungsflächen von 32.535,08 m² Fußbodenfläche sowie daraus abgeleitet eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von 1.897.185,00 € m². In das Los 1 eingeschlossen ist der geringe Anteil der Glasreinigung des Betriebsgebäudes duraBASt mit einer Reinigungsfläche von 55 m². Dies entspricht einer jählichen Gesamtreinigungsfläche von 660 m².
Los 2 umfasst die Glasreinigung der Dienststelle BASt mit einer Reinigungsfläche von 7.403,69 m² und daraus abgeleitet eine jährliche Glasgesamtreinigungsfläche von 30.838,20 m².
Unterhaltsreinigung der BASt und Unterhalts- und Glasreinigung der duraBAst
Unterhalrsreinigung der BASt:
Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach und
Unterhalts- und Glasreinigung der duraBAst:
Autobahnkreuz Köln-Ost
NUTS-Code : DEA2
Unterhaltsreinigung und Sonderarbeiten im Stundennachweis der BAst und
Unterhalts- und Glasreinigung der duraBASt
jährliche Verlängerung bis max. 6 Jahre (30.09.2028)
Glasreining der BASt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Glasrenigung der BASt
jährliche Verlängerung bis max. 6 Jahre (30.09.2028)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
EVergabe, Öffnung Bergisch Gladbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfantrag, § 160 Abs.3, S.1, Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfantrages, § 160 Abs. 3, S.1, Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;
Festlegung einer Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber, über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsbaltt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.