VgV-Verfahren Bauphysik - Neubau Kreishaus Hohenlohekreis, Künzelsau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Bauphysik - Neubau Kreishaus Hohenlohekreis, Künzelsau
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Neubau des Kreishauses Hohenlohekreis in der Kreisstadt Künzelsau in mehreren Bauabschnitten.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Im Realisierungsteil des Wettbewerbs sollen am Standort Künzelsau in drei Gebäuden Ämter und Dezernate zusammengefasst werden. Der Neubau soll in zunächst zwei Bauabschnitten als ein Gebäudeensemble entstehen, welches eine offene und bürgernahe Verwaltung repräsentiert. Ergänzt wird das Ensemble durch einen möglichen dritten Bauabschnitt (Ideenteil des Wettbewerbs, nicht Bestandteil dieses Verfahrens).
Für das Projekt werden nun Fachplaner für Projektsteuerung inkl. BIM-Management, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA (HLS), Fachplanung TGA (Elektro), Brandschutz und Bauphysik mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Verhandlungsgespräche: 22.09.2022 (Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik) und 23.09.2022 (Projektsteuerung, Fachplanung TGA HLS und ELT)
Künzelsau
Vorbemerkung:
Der Begriff „Kreishaus“ basiert auf früheren Planungsüberlegungen für ein Landratsamt in nur einem Gebäude. In dieser Ausschreibung werden verschiedene Begrifflichkeiten für dieses Projekt verwendet. Unter dem Projekttitel „Neubau Kreishaus Hohenlohekreis“ wird ein Ensemble von neu zu bauenden Gebäuden der Landkreisverwaltung („Landratsamt“) verstanden, das auch bestehende Gebäude der Landkreisverwaltung entlang der neuen Stadtachse miteinbezieht.
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Neubau des Kreishauses Hohenlohekreis in der Kreisstadt Künzelsau in mehreren Bauabschnitten.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Im Realisierungsteil des Wettbewerbs sollen am Standort Künzelsau in drei Gebäuden Ämter und Dezernate zusammengefasst werden. Der Neubau soll in zunächst zwei Bauabschnitten als ein Gebäudeensemble entstehen, welches eine offene und bürgernahe Verwaltung repräsentiert. Ergänzt wird das Ensemble durch einen möglichen dritten Bauabschnitt (Ideenteil des Wettbewerbs, nicht Bestandteil dieses Verfahrens).
BAUABSCHNITT 1 (REALISIERUNGSTEIL) Im ersten Bauabschnitt sind mit einer Nutzfläche von rund 6.000 m² NUF Arbeitsplätze für rund 290 Mitarbeiter zu planen.
BAUABSCHNITT 2.1 (REALISIERUNGSTEIL) Im Bauabschnitt 2.1 sollen Arbeitsplätze für rund 120 Mitarbeiter mit einer Nutzfläche von rund 3.600 m² NUF geplant werden.
BAUABSCHNITT 2.2 (REALISIERUNGSTEIL) Der Bauabschnitt 2.2 soll mit einer Nutzfläche von rund 3.200 m² NUF Platz für rund 180 Mitarbeiter bieten.
BAUABSCHNITT 3 (IDEENTEIL, nicht Bestandteil dieses Verfahrens) Im Ideenteil sind als 3. Bauabschnitt ergänzende Flächen für rund 90 Mitarbeiter mit einer Nutzfläche von mindestens 1.500 m² NUF zzgl. entwurfsabhängiger Flächen vorzuschlagen und die maximal mögliche Fläche darzustellen.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in zentraler Lage im Innenstadtbereich der Stadt Künzelsau. Es knüpft an die bereits erfolgten Neugestaltungsbereiche Bahnhoftraße/ZOB und die Quartiersentwicklung „An der Stadtmauer“ sowie die Neugestaltung der Hauptstraße an.
Die sich derzeit noch auf dem Grundstück befindlichen Gebäude werden zugunsten der Neubebauung bauabschnittsweise zurückgebaut, beginnend ab dem zweiten Bauabschnitt. Eine mögliche Bauabschnittsbildung und eine ggf. notwendige Realteilung von den Gebäudeteilen sind im Rahmen des Wettbewerbs aufzuzeigen.
Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort und in dem genannten Kontext einen zukunftsweisenden Beitrag zur Baukultur der Stadt Künzelsau zu schaffen, der selbstverständlich Baukultur mit Nachhaltigkeit vereint.
Der Auslober strebt eine Zertifizierung nach dem „Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ in der Qualitätsstufe Gold an. Demnach sind bereits in der frühen Planungsphase die entsprechenden Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus soll das Projekt die Fördervoraussetzung für die Nachhaltigkeits-Klasse bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen und mindestens den Effizienzgebäude 40-Standard (EG40) erreichen.
Die geschätzten Kosten KG 300+400 netto für den Realisierungsteil des Wettbewerbs betragen 36,5 Mio €.
Planungsbeginn: voraussichtlich November 2022; Fertigstellung BA 1: geplant Ende 2026.
Im Anschluss sollen der 2. Bauabschnitt, und 3. Bauabschnitt (dieser ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens) geplant und ausgeführt werden, die genaue zeitliche Abfolge und Bauabschnittsbildung ist unter anderem auch entwurfsabhängig.
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Die weitere Planung und Ausführung im Anschluss an den Wettbewerb sollen auf der Grundlage von BIM erfolgen. Der Objektplaner übernimmt die Rolle des BIM-Gesamtkoordinators. Die Fachplaner haben entsprechend einen BIM-Koordinator zu stellen.
Der Auftraggeber stellt den Projektbeteiligten in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten kostenfrei eine BIM-fähige Projektplattform zur Verfügung.
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Zusatz TGA:
Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele legt der Auslober besonderen Wert auf eine energieoptimierte Bauweise. Infolgedessen soll bereits das architektonisch-konstruktive Konzept – unabhängig vom gebäudetechnischen Konzept – eine deutliche Reduktion des Endenergiebedarfs v. a. für die Gebäudeheizung und ggf. -kühlung, Beleuchtung und Luftförderung gewährleisten. Folgende Ziele werden angestrebt:
- Die Ökobilanz (Gebäude und Gebäudebetrieb) soll optimiert werden
- Eine CO2-Neutralität im Betrieb wird angestrebt
- Die Maximierung der gebäudenah erzeugten, regenerativen Energie ist obligatorisch
Es ist vorgesehen, ein Nahwärmenetz zur Versorgung des neu gestalteten Quartiers zu entwickeln. Die Stadt Künzelsau hat hierzu zusammen mit der Ludwigsburger Energie-Agentur e. V. (LEA) die Erstellung eines Konzepts begonnen. Es ist beabsichtigt, die Neubauten des neuen Kreishauses des Hohenlohekreises an das Nahwärmenetz anzuschließen. So kann mit der Anbindung der Neubauten des Landkreises ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet und ein beispielhaftes Lösungskonzept einer nachhaltigen Energieversorgung geschaffen werden.
Erste Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Neubau des Landratsamtes werden noch vorgelegt.
Darüber hinaus wurde für den Wettbewerb von ee concept ein Vorab-Energiekonzept entwickelt. Der Einsatz von Außenluft-Wärmepumpen wird als einfache Übergangslösung empfohlen, die weder die aufwändige Erschließung von Umweltquellen notwendig machen, noch zusätzlichen umbauten Raum benötigen, der nach Anschluss an das geplante Nahwärmenetz nicht mehr genutzt wird. Darüber hinaus ist eine maximale, solare Aktivierung der Gebäudehülle anzustreben, um den Strombedarf der Gebäude soweit wie möglich mit lokal erzeugtem Strom zu decken. Die Wettbewerbsbeiträge sollen alle sinnhaft nutzbaren Photovoltaikflächen ausweisen und eine größtmögliche Fläche zur Eigen-Stromerzeugung vorsehen. Durch die Planung einer Hybridlüftung soll dabei eine Senkung des Strombedarfs erreicht werden. Der Grundluftwechsel wird bei minimiertem technischem Aufwand für RLT bereitgestellt, die zusätzliche Fensterlüftung ist in Zeitintervallen obligatorisch.
Wärme:
Die Gebäudehülle (gemittelter U-Wert der Umfassungsfläche) sollte die Mindestanforderung des EG 40 einhalten.
Kälte:
Eine aktive, gebäudetechnische Klimatisierung ist im Kontext der Klimaziele auszuschließen.
Licht:
Für die Beleuchtung soll LED-Lichttechnik genutzt werden.
Die Struktur der Technischen Gebäudeausrüstung soll reversibel und zukunftssicher sein.
Bei der Trassenführung sind unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- gute Zugänglichkeit der Leitungen
- Leitungen müssen leicht ohne größere bauliche Eingriffe nachinstallierbar sein
- Lüftungsleitungen müssen gem. den Hygienevorgaben gereinigt werden können
- Möglichst kurze Anbindungen
- Mindestens 20% Platzreserve
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Zusatz Bauphysik:
Durch geeignete konzeptionelle und bauliche Maßnahmen sind angenehme akustische Bedingungen herzustellen. Dies betrifft gleichermaßen den Schallschutz gegen Außenlärm wie Lärmbelästigungen zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Die stark befahrene Hauptverkehrsstraße Stuttgarter Straße umschließt nord-westlich einen großen Teil des Wettbewerbsgebiets. Es ist hierdurch mit einer stärkeren Lärmbelastung des Hauptgebäudes 2.1 (Bauabschnitt 2) im Norden sowie teilweise der Gebäude des Bauabschnitts 1 im Westen zu rechnen. Zudem soll die zwischen den beiden Bauabschnitten gelegene ehem. Bahntrasse in den nächsten Jahren reaktiviert werden. Vor allem im Realisierungsteil des Wettbewerbs sind daher durch geeignete, konzeptionelle und bauliche Schallschutzmaßnahmen angenehme akustische Bedingungen herzustellen.
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Für bauphysikalischen Nachweis- u. Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.2 , LPH 1-5, optional 6-9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die geforderten Leistungen umfassen:
1. Thermische Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
2. Bauakustik, auch unter Beachtung Körperschall Bahn (Reaktivierung der Bahntrasse).
3. Raumakustik.
Sowie zusätzlich bitte prüfen:
- Luftdichtigkeitskonzept
- Wärmebrückenberechnung
- thermische Gebäudesimulation zur Beurteilung der Sommertauglichkeit
- Bauteilkatalog
- optional Ökobilanz OI-/EI-Berechnung
- optional Mitwirkung bei Zertifizierungsprozessen?
- optional Baustellenkontrolle
Die genannten Leistungen beziehen sich auf den 1. und 2. Bauabschnitt.
Für die beiden Bauabschnitte sind getrennte Verträge mit jeweils stufenweiser Beauftragung vorgesehen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte) Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte) Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können in 2 Kategorien insgesamt bis zu 6 Referenzen gewertet werden.
Für Referenz A können bis zu 5 Projekte gewertet werden. Es ist mindestens 1 Projekt nachzweisen. Für Referenz B kann 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 300 Punkte für Referenz A (60%),
max. 100 Punkte für Referenz B (20%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A – zwingend 1 Projekt, max. 5 Projekte:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Sammlung Referenzen Neubau Verwaltungsgebäude oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Verwaltungsgebäude od. vgl., Bewertung je Referenzprojekt mit 1 Punkt. Es können max. 5 Referenzen gewertet werden.) Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Referenz B - optional:
Nachweis eines realisierten Projekts, Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes/Gebäudeensembles, ca. 12.800m² NUF).
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorgegebenen Bewerbungsbögen zu verwenden und über die Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden. Voraussichtliche weitere Termine: siehe II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Art. 57 Richtlinie 2014/24/EU).
Eigenerklärung, dass die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (Art. 58 Richtlinie 2014/24/ EU) erfüllt werden mit Blick auf a) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen) sowie b) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen).
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124Abs.1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v.§ 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG),§ 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes(Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird,und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG: Für den Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG spätestens mit dem Angebot im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgelegt werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es können in 2 Kategorien insgesamt bis zu 6 Referenzen gewertet werden.
Für Referenz A können bis zu 5 Projekte gewertet werden. Es ist mindestens 1 Projekt nachzuweisen. Für Referenz B kann 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema Neubau Verwaltung
- Leistungszeitraum 2011 – Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projektes in Holz- oder Holzhybridbauweise
- Leistungszeitraum 2011 – Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 5 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. §11 EU Abs. 4VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.