Kontrolle der Strahlenschutzinstrumentierung in den Anlagen der KTE Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000324SIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kte-karlsruhe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrolle der Strahlenschutzinstrumentierung in den Anlagen der KTE
Kontrolle der Strahlenschutzinstrumentierung in den Jahren 2023 - 2026
Kontrolle der Strahlenschutzinstrumentierung in den Anlagen der KTE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach - Nachweis nicht älter als 12 Monate.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit:
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Anerkennung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie der Ordnungs- und Kontrollbestimmungen des Auftraggebers.
Der Bieter bestätigt, dass er im Besitz einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist.
Eigenerklärung Sanktionen:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Genehmigung gem. § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verfügt.
Hinweis: Genehmigungen gem. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die vor dem 31.12.2018 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin akzeptiert.
Die Leistungserbringung darf nur durch zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b) AtG erfolgen.
Falls zuverlässigkeitsüberprüftes Personal vorhanden ist:
Bitte fügen Sie eine entsprechende Eigenerklärung/Aufstellung bzw. Nachweise über das Vorliegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b) AtG für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bei.
Falls kein zuverlässigkeitsüberprüftes Personal vorhanden ist:
Bitte bestätigen Sie, dass die Antragstellung für das einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung durchgeführt wird.
Das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal wird regelmäßig in Arbeitssicherheit gem. den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes unterwiesen.
Der Bieter bestätigt, dass er über beruflich exponierte Personen der Kategorie B verfügt.
Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 verfügt.
Einhaltung der Vorgaben aus AtG, StrlSchG, StrlSchV und betrieblichen Regelwerken des AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de