Rahmenvertrag Abschleppmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Abschleppmaßnahmen
Der FB 32 beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung. Die entsprechende Losaufteilung erfolgt gem. der Anlage zur Losaufteilung nach verschiedenen Stadtgebieten.
Los 1 /Gebiet 1
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Los 2 /Gebiet 2
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Los 3 /Gebiet 3
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Los 4/ Gebiet 4
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Los 5/ Gebiet 5
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Los 6/ Gebiet 1 (über 7,49 t)
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Los 7/ Gebiet 2 (über 7,49 t)
45127 Essen
1. Auftragszielsetzung
Die Stadt Essen (nachfolgend AG - Auftraggeberin - genannt), beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung in 7 Losen. Die im Leistungsverzeichnis dargestellten allgemeinen Voraussetzungen sowie die im Mustervertrag beschriebenen Leistungen sind Grundlage für die Angebotserstellung.
2. Leistungsumfang
2.1 Aufteilung in 7 Lose
Die Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger erfolgt innerhalb von 7 festgelegten Auftragsbereichen die als Einzellose ausgeschrieben werden.
Die Lose 6 und 7 beziehen sich nur auf Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,49t zGG.
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
2.2 Losobergrenzen
Es werden differenzierte Losobergrenzen festgelegt. Für die Lose 1, 2 und 3 kann jeweils nur für ein Los ein Zuschlag erteilt werden. Die Lose 4 und 5 können jeweils mit einem Angebot für die Lose 1, 2 oder 3 kombiniert werden. Die Lose 1, 2 und 3 und die Lose 4 und 5 sind hierbei voneinander getrennt zu betrachten.
Gibt ein Bieter für mehrere Lose Angebote ab und ist dieser Bieter bei mehr als einem Angebot der günstigste Anbieter so wird der Zuschlag für das volumenstärkste Los erteilt. Im Weiteren wird in gleicher Weise verfahren.
Die Auftragsvergabe für die Lose 6 und 7 erfolgt unabhängig von einem Zuschlag für die anderen Lose.
2.3 Auftragsvolumen
Für die Ermittlung des Auftragsvolumens wurde das Jahr 2019 zugrunde gelegt und entsprechend hochgerechnet, da die Jahre 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie keine belastbare Ermittlung eines möglichen Auftragsvolumens zulassen. Für die Abschleppaufträge sind ausschließlich ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, sodass die angegebenen Volumina lediglich als Anhaltspunkt gewertet werden können. Überschreitungen von bis zu 10 % sind während der Gesamtlaufzeit zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung der AG besteht nicht, da die genannten Summen lediglich auf Grundlage der gerundeten Fallzahlen aus 2019 basieren.
Abschleppaufträge des Jahres 2019:
Los Nr. 1: ca. 2.900 Maßnahmen
Los Nr. 2: ca. 2.200 Maßnahmen
Los Nr. 3: ca. 3.000 Maßnahmen
Los Nr. 4: ca. 300 Maßnahmen
Los Nr. 5: ca. 350 Maßnahmen
Gesamt ca. 9.000 Maßnahmen
Los Nrn. 6 und 7: ca. 25 Maßnahmen
Der Vertrag für Aufträge zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge/Anhänger wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, (max. 2 Verlängerungen) wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Versicherungsnachweis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der AN ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen, die außer dem Betriebshaftung- ,dem Kraftfahrzeugbergungs- und dem Kraftfahrzeugtransportrisiko alle während der Verwahrung - einschließlich der durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges - entstandenen Schäden abzudecken hat.
Hierzu werden nachfolgend genannte Mindestversicherungssummen gefordert:
-Bergungs- und Abschlepp- Haftungsversicherung [Betrag gelöscht] EUR / für den Schwerlastverkehr [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
-erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR / für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Der ordnungsgemäße Versicherungsschutz ist der AG bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Versicherungskosten trägt der AN.
- Betriebsgelände (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der AN muss nachweisen, dass er auf eigenem Gelände oder angemietetem Gelände in Essen, die abgeschleppten Fahrzeuge unterbringen und sicher verwahren kann. Hierfür wird durch den AN nachgewiesen, dass das Betriebs- und Verwahrgelände für eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren verwendet werden kann (durch z.B. Mietverträge oder Grundbuchauszüge). Bei Nutzung der Verlängerungsoption ist der Nachweis für die Verlängerungszeit bei der AG einzureichen.
- Führungszeugnisse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der AN hat durch das Einreichen eines Führungszeugnisses seine Eignung nachzuweisen. Zusätzlich sind Führungszeugnisse für die mit der Abwicklung der Auftragsgeschäfte im Bereich der Abrechnung der Maßnahmen sowie der Herausgabe der Fahrzeuge betrauten Personen einzureichen.
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der AN muss für das Bergungs- und Abschleppgewerbe (Vertrauensgewerbe) angemeldet sein. Dies ist durch Vorlage einer Fotokopie der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.
- Fahrzeuge - Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der AN muss durch Vorlage von Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I der Einsatzfahrzeuge nachweisen, dass diese Fahrzeuge für die Auftragserledigung verwendet werden können. Hierfür müssen die Abschleppfahrzeuge mit einem zGG von bis zu 7,49 t für die Lose 1-5 und für die Lose 6 und 7 mit einem zGG von über 7,49 t abschleppen können.
- Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der Transport ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge bedarf außerdem der Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) alternativ ist eine Genehmigung EG 1071/1072 erforderlich. Dies ist durch Vorlage einer Fotokopie der Erlaubnis nachzuweisen.
- Anlage Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Angaben über den aktuellen Bestand an Fahrpersonal in Voll- und Teilzeit (unter Berücksichtigung des geforderten 24-Stunden-Service)
- Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es muss sichergestellt sein, dass Abschleppaufträge auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden können. Dies ist für die betreffenden Fahrzeuge durch Vorlage einer Ausnahmegenehmigung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYLK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.