Teilneubau und Sanierung des Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-PL-01-GBG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: D-47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geldern-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilneubau und Sanierung des Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern
Planungsleistungen der Gebäudeplanung (Los 1, LPH 1-9 HOAI), der Tragwerksplanung (Los 2, LPH 1-6 HOAI) und der Freianlagenplanung (Los 3, LPH 1-9 HOAI) für den Teilneubau und die Sanierung des Friedrich-Spee-Gymnasiums in Geldern
Gebäudeplanung
Städtisches Friedrich-Spee-Gymnasium, Friedrich-Spee-Straße 25, 47608 Geldern
Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
Stufe 2: Leistungsphase 9 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) erbeten.
Tragwerksplanung
Städtisches Friedrich-Spee-Gymnasium, Friedrich-Spee-Straße 25, 47608 Geldern
Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) erbeten.
Freianlagen
Städtisches Friedrich-Spee-Gymnasium, Friedrich-Spee-Straße 25, 47608 Geldern
Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Die Beauftragung des Auftragsnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagenplanung
Stufe 2: Leistungsphase 9 des Leistungsbildes Freianlagenplanung
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) erbeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zur beruflichen Befähigung in:
- Los 1 (Gebäudeplanung) als "Architekt" entsprechend dem Formblatt 1.6 (Buchst. A.) der Angebotsunterlagen für das Los 1;
- Los 2 (Tragwerksplanung) als "Qualifizierter Tragwerksplaner" gemäß § 54 Abs. 4 BauO NRW entsprechend dem Formblatt 2.6 der Angebotsunterlagen für das Los 2;
- Los 3 (Freianlagenplanung) als "Landschaftsarchitekt" oder als "Architekt" entsprechend dem Formblatt 3.6 der Angebotsunterlagen für das Los 3.
Folgendes gilt für alle Lose:
Bei Bietergemeinschaften gilt der Nachweis als erbracht, wenn die Voraussetzungen bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgende Eignungsnachweise einzureichen:
1. Gilt für alle Lose:
a) Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen "allgemeinen" jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt - je nach Los - 1.6, 2.6 oder 3.6 (dort jeweils unter Buchst. B.1.) der Angebotsunterlagen. Als "allgemeiner" Netto-Jahresumsatz gilt der gesamte Netto-Jahresumsatz des (Einzel-)Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft unabhängig von der Art der erbrachten Leistungen;
b) Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen "spezifischen" jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt - je nach Los - 1.6, 2.6 oder 3.6 (dort jeweils unter Buchst. B.2.) der Angebotsunterlagen. Als "spezifischer Netto-Jahresumsatz gilt der gesamte Netto-Jahresumsatz des (Einzel-)Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft, der mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen betrifft.
2. Gilt zusätzlich für Los 1 (Gebäudeplanung):
Vergleichbar im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.b) sind betreffend das Los 1 nur Leistungen im Leistungsbild Gebäudeplanung, die im Zusammenhang mit dem Neubau, der Sanierung, dem Umbau, der Erweiterung oder dem Abriss folgender Gebäudearten erbracht wurden:
- Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, z. B. Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen und
- Schulen mit hohen Planungsanforderungen, z. B. Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten und Akademien.
3. Gilt zusätzlich für Los 2 (Tragwerksplanung):
Vergleichbar im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.b) sind betreffend das Los 2 nur Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, die im Zusammenhang mit dem Neubau, der Sanierung, dem Umbau, der Erweiterung oder dem Abriss folgender Gebäudearten erbracht wurden:
- Schulen, Hochschulen, Institutsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime und Wohnheime.
4. Gilt zusätzlich für Los 3 (Freianlagenplanung):
Vergleichbar im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.b) sind betreffend das Los 3 nur Leistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung, die für Freianlagen erbracht wurden, deren Planungsfläche jeweils eine Größe von 2.500 m² überschreitet.
Folgende Mindestanforderungen sind mit Blick auf die vorgenannten Eignungskriterien zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
1. Gilt für Los 1 (Gebäudeplanung):
a) Durchschnittlicher "allgemeiner" Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens 1,6 Mio. EUR,
b) Durchschnittlicher "spezifischer" Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
c) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden je Schadenfall und Versicherungsjahr.
2. Gilt für Los 2 (Tragwerksplanung):
a) Durchschnittlicher "allgemeiner" Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
b) Durchschnittlicher "spezifischer" Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
c) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden je Schadenfall und Versicherungsjahr.
3. Gilt für Los 3 (Freianlagenplanung):
a) Durchschnittlicher "allgemeiner" jährlicher Netto-Umsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
b) Durchschnittlicher "spezifischer" jährlicher Netto-Umsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
c) Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgende Eignungsnachweise einzureichen:
1. Gilt für alle Lose
- Eigenerklärung über die jährliche Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß - je nach Los - Formblatt 1.6, 2.6 oder 3.6 (unter Buchst. C.1) der Angebotsunterlagen.
- Eigenerklärung über mindestens 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 7 Jahren (Los 1) bzw. aus den letzten 5 Jahren (Lose 2 und 3) gemäß - je nach Los - Formblatt 1.6, 2.6 oder 3.6 (jeweils unter Buchst. C. 3 - C. 5) der Angebotsunterlagen.
2. Gilt zusätzlich für Los 1 (Gebäudeplanung)
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Architekten / Ingenieure der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß Formblatt 1.6 (unter Buchst. C. 2) der Angebotsunterlagen für das Los 1.
3. Gilt zusätzlich für Los 2 (Tragwerksplanung)
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß Formblatt 2.6 (unter Buchst. C. 2) der Angebotsunterlagen für das Los 2.
4. Gilt zusätzlich für Los 3 (Freianlagenplanung)
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Landschaftsarchitekten / Architekten / Ingenieure der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß Formblatt 3.6 (unter Buchst. C. 2) der Angebotsunterlagen für das Los 3.
Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
1. Gilt für Los 1 (Gebäudeplanung):
a) Durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre,
b) Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 3 Architekten/Ingenieuren in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre,
c) Die Anforderungen an ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts Leistungen im Leistungsbild Gebäudeplanung mindestens in den LPH 3-5 (zusammenhängend) erbracht wurden und im Zusammenhang mit dem Neubau, der Sanierung, dem Umbau, der Erweiterung oder dem Abriss der folgenden Gebäudearten standen, wobei der Auftragswert/das Honorar mind. [Betrag gelöscht] EUR betrug:
- Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, z. B. Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen sowie
- Schulen mit hohen Planungsanforderungen, z. B. Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten und Akademien.
2. Gilt für Los 2 (Tragwerksplanung):
a) Durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre,
b) Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 2 Ingenieuren in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre,
c) Die Anforderungen an ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung mindestens in den LPH 3-5 (zusammenhängend) erbracht wurden und im Zusammenhang mit dem Neubau, der Sanierung, dem Umbau, der Erweiterung oder dem Abriss folgender Gebäudearten standen, wobei der Auftragswert/das Honorar mind. [Betrag gelöscht] EUR betrug:
- Schulen, Hochschulen, Institutsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime und Wohnheime.
3. Gilt für Los 3 (Freianlagenplanung):
a) Durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre,
b) Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 2 Landschaftsarchitekten/Architekten/Ingenieuren in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre,
c) Die Anforderungen an ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts Leistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung für Freianlagen, deren Planungsfläche jeweils eine Größe von 2.500 m² überschreitet, mindestens in den LPH 3-5 (zusammenhängend) erbracht wurden und der Auftragswert/das Honorar jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR betrug.
4. Zusätzliche Informationen:
Bei Bietergemeinschaften wird die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten bzw. der durchschnittlich beschäftigten Architekten/Ingenieure/Landschaftsarchitekten mit Blick auf die vorstehend jeweils unter 1.a) und b), 2.a) und b) sowie 3.a) und b) insoweit zu erfüllende Mindestanforderung addiert. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 7 Jahre (Los 1) bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre (Lose 2 und 3) abgeschlossen worden sein. Als abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt in dem Zeitpunkt, in dem die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen wurde. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des jeweiligen Zeitkorridors ist der Monat Mai 2022. Spätestens im Monat Mai 2022 muss also das Referenzprojekt abgeschlossen, d. h. die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen worden sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen addiert. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ist bzgl. der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
a) Mit dem Angebot hat jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - je nach Los - Formblatt 1.2, 2.2 oder 3.2 der Angebotsunterlagen und - sofern einschlägig - die Eigenerklärung zu den Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB - je nach Los - Formblatt 1.3, 2.3 oder 3.3 der Angebotsunterlagen vorzulegen.
b) Mit dem Angebot hat jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland gemäß - je nach Los - Formblatt 1.4, 2.4 oder 3.4 der Angebotsunterlagen vorzulegen.
c) Sofern der Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied zum Nachweis seiner Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweise/Bedingungen enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Ausschreibung der weiteren erforderlichen Planungsleistungen in Form der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1-3 und 7+8 jeweils in den LPH 1-9 HOAI sowie der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 4-6 jeweils in den LPH 1-9 HOAI erfolgt in einem separaten Verfahren.
b) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter Ziffer I.3) benannten Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
c) Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
d) der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung gemäß Formblatt - je nach Los - 1.5, 2.5 oder 3.5 der Angebotsunterlagen abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind bezogen auf ein- und dasselbe Los unzulässig.
e) Angebote eines/r Bieters bzw. Bietergemeinschaft auf mehrere Lose sind zulässig. In diesem Fall sind die den Vergabeunterlagen für jedes einzelne Los beigefügten Angebotsunterlagen nebst den eigens zu erstellenden Unterlagen gemäß Ziffern 2.4.4 und 2.4.5 der Informationsunterlage jeweils vollständig einzureichen.
f) Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt - je nach Los - 1.1, 2.1 oder 3.1 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt - je nach Los - 1.6, 2.6 oder 3.6 (dort jeweils Buchstabe C.3 bis C.5) vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter - je nach Los - 1.2, 2.2 oder 3.2 und 1.4, 2.4 oder 3.4 und 1.6, 2.6 oder 3.6 sowie - soweit einschlägig - die Formblätter - je nach Los - 1.3, 2.3 oder 3.3; 1.8, 2.8 oder 3.8 bis 1.10, 2.10 oder 3.10 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
g) Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt - je nach Los - 1.8, 2.8 oder 3.8 der Angebotsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt - je nach Los - 1.9, 2.9 oder 3.9 einzureichen.
h) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern folgende Nachweise und Unterlagen im weiteren Verfahrensverlauf vorzulegen:
- sämtliche Angebotsunterlagen im Original,
- handelsrechtliche Jahresabschlüsse bzw. steuerliche Gewinnermittlungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Versicherungsbestätigungen des Berufshaftpflichtversicherers,
- Berufsausübungs- bzw. Qualifizierungsnachweise (bspw. Diplom, Zeugnisse, Kammereintrag, Zertifikat)
i) Beabsichtigt ein Bieter, im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt - je nach Los - 1.7, 2.7 oder 3.7 der Angebotsunterlagen auszufüllen.
j) Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts - je nach Los - 1.10, 2.10. oder 3.10 der Angebotsunterlagen zu erläutern.
k) Bei Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und der in den Vergabeunterlagen beigefügten Informationsunterlage gilt diese Auftragsbekanntmachung als vorrangig.
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DMC7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.