Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur Referenznummer der Bekanntmachung: 487-003852-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
Rahmenvereinbarung für die Unterstützung einer Initiative zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur in der NRW.BANK
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Die externe Unterstützung soll folgende Leistungen umfassen:
- Expertise zur Konzeption und Strukturierung der aktiven Kulturarbeit
- Vorbereitung, Durchführung (Moderation) und Nachbereitung der Workshops im Zuge einzelner thematischer Initiativen
- Ggfls. Vorbereitung und Durchführung von Coachingmaßnahmen zur Befähigung der Teilnehmer an einzelnen Initiativen
- Aufbereitung von Ergebnissen und Ableitung entscheidungsreifer Handlungsempfehlungen für das Top-Management, ggfls. inklusive Teilnahme an entsprechenden Sitzungen
- Expertise für die Konzeption begleitender Kommunikationsmaßnahmen sowie neuer Formate zur Inspiration und Unterstützung einer dauerhaften aktiven Kulturarbeit
- Expertise für die Konzeption eines praktikablen Monitorings
Beginn der vertraglich vorgesehenen Empfangsdienste ist der am 1. August 2022. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Juli 2022. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis zum 31.Juli 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.
Der Nachweise kann dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Empfangsdienste, nicht aber Pforten- oder Bewachungsdienste) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks "01 U_06_Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen.
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ei-ner Beschreibung ihres Empfängers / Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkun-den zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck "01 U_06_Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils folgenden Merkmale aufweisen:
-Aus den Erläuterungen zu den einzelnen Referenzen muss sich jeweils ergeben, dass der Bewerber mindestens projektbezogene Unterstützung und Beratung in den Themen Unternehmenskultur, Change Management oder Organisationsentwicklung mit einem Auftragsvolumen mindestens 15 Personentage erbracht hat.
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß "Anlage 09 U-07_Eigenerklärung Ausschlussgründe" und die "Anlage 05: U_17_Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen" abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Das gilt auch für Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:
1 Vordruck U_05: Angebotsvordruck
2 Handelsregisterauszug des Bieters*
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Bieters*
4 Vordruck U_06: Eigenerklärung zur Eignung des Bieters*
5 Vordruck U_07: Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
6 Vordruck U_17 Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen*
7 Vordruck U15: Preisblatt
8 Erklärung U_26_Eigenerklaerung-NRW-Sanktionen-EU
Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant:
Nr. Unterlage
1 Vordruck U_10 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck U_08 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
3 Vordruck U_09 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
2. Soweit die Bewerbungsbedingungen nicht Abweichungen zulassen, sind ausschließlich die auftraggeberseits vorgegebenen Vordrucke zu verwenden, und zwar in jeweils aktuellster Fassung. Diese Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt werden. Sie dürfen bei Bedarf vervielfältigt, aber nicht verändert werden. Jegliche Form der Veränderung kann zum Angebotsausschluss führen.
3. Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in dem von ihm eingereichten Teilnahmeantrag / Angebot kenntlich zu machen. Es ist unzulässig, die Teilnahme- / Angebotsunterlagen ohne nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DLPX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.