BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-865.31-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG); §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO ("Fachpraktiker*in" ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III). Ferner wird der außerbetrieblichen Berufsausbildung eine Vorbereitungsphase nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III vorangestellt.
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Wuppertal
Los 1 enthält die Berufsfelder Bau, Elektro, Handel/Lager/Verkauf und Metall sowie Verwaltung.
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Wuppertal
Los 2 enthält die Berufsfelder Farbe und Raumgestaltung, Garten- und Landschaftsbau, KFZ, Hotel/Gaststätten/Hauswirtschaft und Ernährung, Textil, Gesundheit und Soziales.
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Wuppertal
Los 3 enthält die Berufsfelder Holz, Metall, Lager/Handel/Verkauf, Elektro und Verwaltung. Nischenberufe ergänzen die Berufsgruppen.
In Los 3 können bis zu sechs Teilnehmende mit Reha-Status zugewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.konzept-wuppertal.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3DMNK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der
Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.