Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen Referenznummer der Bekanntmachung: 27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bosch-bkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen
Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung und der Versand von Druckerzeugnissen. Die alltägliche Geschäftstätigkeit der Bosch BKK erfordert die Erstellung und Bereitstellung einer Vielzahl von Druckerzeugnissen (Flyer unterschiedlicher Art, Broschüren, Mitgliederzeitschrift, etc.), die im Wesentlichen für Beratung, Information und Kundengewinnung sowie das Image der Marke Bosch BKK eingesetzt werden. Dabei reicht das Spektrum von umfangreichen Broschüren bis hin zu kurzlebigen Drucksachen. Alle gedruckten Medien der Bosch BKK sind ein wichtiges Kommunikationsmittel zu unseren Versicherten, in unserer Außendarstellung und zur Neukundengewinnung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument „03 Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.