Bundesstadt Bonn, Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn - Verwaltungsrechtliches Verfahren, Ausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-516
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn - Verwaltungsrechtliches Verfahren, Ausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn.
Es handelt sich bei diesem Verfahren um eine Ausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Die Veröffentlichung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erfolgt ausschließlich aus Transparenzgründen.
Erbringungen von Leistungen am Standort Feuer- und Rettungswache 1
Bonn
Erbringung von Leistungen der Notfallrettung am Standort Feuer- und Rettungswache 1, Lievelingsweg 112, 53119 Bonn, dem Rettungsdienststandort Bonn-
Innenstadt, sowie Erbringung von Leistungen im Krankentransport einschließlich der Disposition von Krankentransporten in der Leitstelle.
Erbringung von Leistungen am Standort Feuer- und Rettungswache 2
Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung am Standort Feuer- und Rettungswache 2, Maarstr. 8-10, 53227 Bonn, am Rettungsdienststützpunkt Johanniter-Krankenhaus sowie Erbringung von Leistungen im Krankentransport, einschließlich der Disposition.
Bezeichnung: Erbringung von Leistungen am Standort Feuer- und Rettungswache 3
Bonn
Erbringung von Leistungen der Notfallrettung am Standort Feuer- und Rettungswache 3, Friesdorfer Str. 160, 53175 Bonn incl. der Rettungsdienststützpunkte Koblenzer Str. 148, Dottendorf / Kessenich, sowie der Erbringung von Leistungen im Krankentransport, einschließlich der Disposition.
Erbringung von Leistungen am Standort Rettungswache 4
Bonn
Erbringung von Leistungen der Notfallrettung am Standort Feuer- und Rettungswache 4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringungen von Leistungen am Standort Feuer- und Rettungswache 1
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Leistungen am Standort Feuer- und Rettungswache 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung: Erbringung von Leistungen am Standort Feuer- und Rettungswache 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Leistungen am Standort Rettungswache 4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erfolgt ausschließlich aus Transparenzgründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bonn.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bonn.de