Projektsteuerung Neubau Feuer- und Rettungswache Waltrop Referenznummer der Bekanntmachung: 5347/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltrop
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45731
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waltrop.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Neubau Feuer- und Rettungswache Waltrop
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme "Neubau Feuer- und Rettungswache Waltrop". Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, beauftragt werden.
Waltrop
Die Stadt Waltrop beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache. Für das Vorhaben ist eine Zielkostenobergrenze von 17 Mio. Euro (ohne MwSt.) veranschlagt, die sämtliche Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276:2018-12 umfasst. Die Maßnahme ist mit hoher zeitlicher Priorität anzugehen.
In der Feuer- und Rettungswache sind aktuell 46 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Im Brandeinsatz werden die hauptamtlichen Kräfte im Brandschutz durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr verstärkt.
Für den Neubau wird eine Fläche von insgesamt zwischen 12.000 und 13.000 qm benötigt. Basis dieser Überlegungen ist unter anderem ein bereits mit der Feuerwehr entwickelter Raumbedarfsplan zur Unterbringung des Personals (einschließlich Jugendfeuerwehr) und der Fahrzeuge samt Gerätschaften. Da die Stadt über kein eigenes freies Grundstück in dieser Größenordnung verfügt, muss eine geeignete Fläche gefunden werden. Die notwendigen Verhandlungen mit den Eigentümern befinden sich in der Schlussphase. Die Flächen befinden sich westlich, unmittelbar am Ortseingang von Waltrop an einer Landstraße. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat auf Anfrage bereits bestätigt, dass man einer Alarmausfahrt, abgesichert durch ein Verkehrsgutachten, zustimmen wird.
Die Stadt Waltrop befindet sich seit rund 30 Jahren in der Haushaltssicherung. Seit 2016 verfügt sie über ausgeglichene Haushalte. Um auch künftig rechtssichere und damit genehmigungsfähige Haushaltspläne aufstellen zu können, ist die Budgeteinhaltung zwingende Voraussetzung. Die Stadt Waltrop wird auch in den kommenden Jahren Haushaltssicherungskonzepte beschließen müssen.
Auftragsgegenstand sind die Projektsteuerungsleistungen für das beschriebene Vorhaben. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Es sollen stufenweise (siehe Abschnitt II.2.9) dieser Bekanntmachung) alle 5 Projektstufen beauftragt werden, wobei auf eine Weiterbeauftragung von Projektstufen kein Rechtsanspruch besteht.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen gemäß AHO-Heft Nr. 9. Es werden zunächst nur die Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Projektstufen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (Projektstufe 3) und 3. Beauftragungsstufe (Projektstufen 4 und 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRQUP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.