Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 140/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur
Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der unter Kapitel 2 des Leistungsverzeichnisses Anlage 2 genannten Bereiche.
Im Einzelnen soll die Unterstützung folgende Aufgabenbereiche abdecken:
a. Vor-Ort-Einsatz zur Unterstützung des System-Betriebs. Beseitigung von reproduzierbaren Mängeln und Störungen der Software und/oder Hardware.
b. Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in Kapitel 2 Anlage 2 näher spezifizierten Systeme notwendig sind.
c. Durchführung administrativer Aufgaben, die nur vor Ort durchgeführt werden können (Hardwaretausch, Systemwiederherstellung nach Totalausfall).
d. Bereitstellung und Installation von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte nach gegenseitiger Absprache, sobald diese allgemein verfügbar sind.
e. Lieferung von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte, sofern diese für den störungsfreien Basisbetrieb nach Einschätzung durch den Dienstleister erforderlich und sobald diese allgemein verfügbar sind.
f. Ganzheitliche Problembetreuung und -lösung. Der Dienstleister verwaltet selbständig herstellerübergreifend Trouble Tickets. Diese Maßnahme beschleunigt die Problemlösung. Der Dienstleister hält für diesen Zweck Seriennummern und Wartungsvertragsprofile des DAAD vor. Der Help-Desk des Dienstleisters wird auch Fremddienstleister, z.B. bei einem Hardware-Fehler, im Sinne des DAAD koordinieren und die damit verbundene Logistik übernehmen. Die Supportzugänge müssen für den Dienstleister freigelegt sein. Als Schnittstelle zum Hersteller koordiniert der Dienstleister die Einsätze der Servicetechniker, um eine zeitnahe und effektive Serviceleistung zu bewirken.
g. Die Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Hard- und Software durch Informationen zur Verfügbarkeit verbesserter Versionen, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, etc.
h. Vorort-Besprechungen nach Abstimmung zum Abgleich des aktuellen Ist-Zustandes und allgemeinen Informationsaustausches im Sinne der Systemwartung.
i. Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendeisätze) nach vorheriger Vereinbarung.
j. Erstellen von Betriebshandbüchern, Dokumentationen und Benutzeranleitungen.
Neben der fortlaufenden Optimierung und Weiterentwicklung werden ggf. verschiedene Einzelprojekte je nach Dringlichkeit angefordert.
Es ist ein Kontingent von 220 Beratertagen pro Jahr zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung vorgesehen. Der DAAD wird die vereinbarten Leistungen regelmäßig nach Bedarf abrufen. Eine Mindestgarantie an Abruftagen kann nicht gegeben werden.
In der Regel wird ein vor-Ort-Einsatz an vier Tagen pro Woche in Bonn in Abstimmung mit dem DAAD benötigt. Während der Corona Pandemie gelten Sonderregelungen. Überwiegende Beratungsleistungen können remote erbracht werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
usgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der unter Kapitel 2 des Leistungsverzeichnisses Anlage 2 genannten Bereiche.
Im Einzelnen soll die Unterstützung folgende Aufgabenbereiche abdecken:
a. Vor-Ort-Einsatz zur Unterstützung des System-Betriebs. Beseitigung von reproduzierbaren Mängeln und Störungen der Software und/oder Hardware.
b. Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in Kapitel 2 Anlage 2 näher spezifizierten Systeme notwendig sind.
c. Durchführung administrativer Aufgaben, die nur vor Ort durchgeführt werden können (Hardwaretausch, Systemwiederherstellung nach Totalausfall).
d. Bereitstellung und Installation von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte nach gegenseitiger Absprache, sobald diese allgemein verfügbar sind.
e. Lieferung von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte, sofern diese für den störungsfreien Basisbetrieb nach Einschätzung durch den Dienstleister erforderlich und sobald diese allgemein verfügbar sind.
f. Ganzheitliche Problembetreuung und -lösung. Der Dienstleister verwaltet selbständig herstellerübergreifend Trouble Tickets. Diese Maßnahme beschleunigt die Problemlösung. Der Dienstleister hält für diesen Zweck Seriennummern und Wartungsvertragsprofile des DAAD vor. Der Help-Desk des Dienstleisters wird auch Fremddienstleister, z.B. bei einem Hardware-Fehler, im Sinne des DAAD koordinieren und die damit verbundene Logistik übernehmen. Die Supportzugänge müssen für den Dienstleister freigelegt sein. Als Schnittstelle zum Hersteller koordiniert der Dienstleister die Einsätze der Servicetechniker, um eine zeitnahe und effektive Serviceleistung zu bewirken.
g. Die Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Hard- und Software durch Informationen zur Verfügbarkeit verbesserter Versionen, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, etc.
h. Vorort-Besprechungen nach Abstimmung zum Abgleich des aktuellen Ist-Zustandes und allgemeinen Informationsaustausches im Sinne der Systemwartung.
i. Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendeisätze) nach vorheriger Vereinbarung.
j. Erstellen von Betriebshandbüchern, Dokumentationen und Benutzeranleitungen.
Neben der fortlaufenden Optimierung und Weiterentwicklung werden ggf. verschiedene Einzelprojekte je nach Dringlichkeit angefordert.
Es ist ein Kontingent von 220 Beratertagen pro Jahr zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung vorgesehen. Der DAAD wird die vereinbarten Leistungen regelmäßig nach Bedarf abrufen. Eine Mindestgarantie an Abruftagen kann nicht gegeben werden.
In der Regel wird ein vor-Ort-Einsatz an vier Tagen pro Woche in Bonn in Abstimmung mit dem DAAD benötigt. Während der Corona Pandemie gelten Sonderregelungen. Überwiegende Beratungsleistungen können remote erbracht werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.