Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 1543540
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dew21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) in seiner jeweils gelten Fassung.
Die DEW21 sowie die DONETZ möchten innerhalb des Ausschreibungsverbundes die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützen und einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen. Dazu bieten die Verbundgesellschaften ihren Beschäftigten künftig die Möglichkeit monatliche Entgeltbestandteile umzuwandeln zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie leasingfähigen Fahrradzubehörs. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 wird in Bezug genommen.
Im Übrigen verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formular II Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Ich/Wir erkläre(n), dass
? keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit, Bestechung und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
? mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
2. Ich/wir erkläre(n), dass
? mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen - insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - verstoßen hat,
? mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,
? mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird,
? mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
? kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
? mein/unser Unternehmen nicht bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
? mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
? mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
? mein/unser Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die das Unternehmen unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
? mein/unser Unternehmen keine irreführenden oder unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren abgegeben hat oder abgeben wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten4 oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister5 führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Formular III Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG müssen Öffentliche Auftraggeber für den Bieter/die Bieterin beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 MiLoG anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen, verlangen.
Ich/Wir erkläre(n), dass
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nachweislich nicht vorliegen.
- ich/wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle einer Erklärung Öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Formular IV Eigenerklärung Eintragung im Berufs- oder Handelsregister und das Vorliegen einer BaFin-Zulassen
Ich/wir erklären hiermit, dass wir im Berufs- oder Handelsregister unter der Nr. Geführt sind.
Angabe der Berufs- oder Handelsregister Nr.:
Nachweis der Ba-Fin-Zulassung:
Formular V Erklärung zu den Umsätzen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er Leistungen des Fahrrad-Leasingmodells für den Arbeitgeber betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Formular VI Eigenerklärung zum Unternehmen
Formular VII Eigenerklärung Unternehmens-Referenzen
Erfahrung mit der Erbringung in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleitungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Referenzliste über mind. drei in den höchstens letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Dienstleistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; vergleichbar sind alle Dienstleistungen im Rahmen von Dienstfahrrad-Leasingmodellen mit erprobten Konzepten bei Arbeitgebern, die in der Größenordnung dem Ausschreibungsverbund (rund 1.000 Bedienstete) entsprechen. Die Zahl der Mitarbeitenden im Referenzprojekt muss mind. 1000 Mitarbeitende betragen, von denen in der Auftragslaufzeit mind. 10 % der Mitarbeitenden vom Angebot des Dienstfahrradleasings Gebrauch gemacht haben oder die Zahl der Mitarbeitenden im Referenzprojekt kann auch geringer ausfallen, sofern mindestens 100 Mitarbeitende von dem Angebot des Dienstfahrradleasings Gebrauch gemacht haben. Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber entsprechende Erkundigungen einzuholen. Hierzu ist eine Auskunftsperson zu benennen.
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten, die angemessenen Deckungsschutz für die zu erbringenden Leistung gewährt. Er hat diesen Versicherungsschutz während der Leistungserbringung ununterbrochen vorzuhalten. Folgende Haftungssummen sind im Rahmen des Deckungsschutzes mindestens vorzuhalten:
a) für Sach- und Personenschäden 3 Mio. EUR je Schadenereignis
b) für Vermögensschäden 1 Mio. EUR je Schadenereignis
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz NRW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gemäß § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFD4Q7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.