RV Planungs- und Serviceleistungen LWL Referenznummer der Bekanntmachung: 202205_015
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Planungs- und Serviceleistungen LWL
Umfassende und ganzheitliche Unterstützung bei LWL-Netzbau-, Kundenanbindungs- und Instandhaltungsprojekten über alle Projektphasen hinweg. Dazu Unterstützung bei der Entstörung, Rufbereitschaft und Bauüberwachung.
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Die Arbeiten können im gesamten Netzgebiet der terranets bw GmbH in Baden-Württemberg und Hessen statt finden.
Unser Ziel ist bei allen unseren LWL-Netzbau-, Kundenanbindungs- und Instandhaltungsprojekten über alle Projektphasen hinweg eine umfassende und ganzheitliche Unterstützung zu erhalten. Zu einer umfassenden und ganzheitlichen Unterstützung gehören aus Sicht der terranets bw u.a. folgende Leistungen:
- Beantwortung und Bearbeitung des Anfrageeingangs (Kundenanbindungen, Großprojekte)
- Die Aufnahme der vorhandenen Strukturen (Pläne, Vorschriften, Spezifikationen)
- Machbarkeitsstudien erstellen
- Kostenkalkulation zur Herstellung der Kundenanbindung oder Baumaßnahme erstellen
- Überplanen der vorhandenen Strukturen inkl. Erstellen einer Kostenkalkulation
- Die Kostenanalyse zur Baudurchführung
- Terminierung der Maßnahmen und Planung der Bauausführung
- Erstellen von Plänen (Spleißpläne, Kabelschema, tiefbautechnische Ausführungspläne)
- Vorbereiten des Antrags zur Baugenehmigung in Abstimmung mit den unternehmensinternen Experten
- Leistungsverzeichnisse erstellen, Angebotsanfragen starten, Angebotsprüfung und Empfehlung eines Lieferanten sowie die Vergabe der zu erbringenden Leistungen an Nachunternehmer in Zusammenarbeit mit dem unternehmensinternen Einkauf
- Der Bauüberwachung inkl. der Abnahme und Abnahmemessung der neuen Verbindungen (Kabelzug, Kabeleinblasen & Kabelmontage)
Das Überwachen und die Kontrolle der Aufmaße und Rechnungen
- Übergabe des Projektes inkl. Einarbeitung in die Bestandsdokumentation
- Betreuung von Havarien im Glasfasernetz vom Störungseingang bis zur Wiederherstellung der Verbindung.
Über die oben genannten Punkte hinaus sind folgende generelle Leistungen für die Erbringung der ganzheitlichen Unterstützung notwendig:
- Unterstützung bei der Entstörung mit 24/7 Rufbereitschaft
- Nutzung von Software für die Planung/Dokumentation (insb. AutoCAD und cableScout)
- Geschulter Umgang mit Messgeräten (ODTR, PMD, CD)
- Vertrautheit mit den gängigen Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. dvgw und Arbeitsschutz-recht)
- Darüber hinaus ist die Kontinuität der eingesetzten Mitarbeiter ein elementarer Bestandteil der langfristigen Zusammenarbeit, u.a. um den Anforderungen unseres Informationssicherheitsmanagementsystems zu genügen.
Anschließend zur initialen Vertragslaufzeit von 2 Jahren besteht die Option auf Verlängerung um bis zu weitere 6 Jahre (3 x 2 Jahre), d.h. bis maximal zum 31.12.2030.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird anhand der Referenzen gemäß Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung und der Selbstauskunft, S. 19/20 Teilnahmeformularbeurteilt beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Beurteilung erfolgt auf folgender Grundlage:
Die drei Referenzen und der Leistungsumfang werden gesammelt auf die folgenden Kriterien überprüft und bepunktet (Punkte werden nur einmalig vergeben, es sind al-so insgesamt maximal 10 Punkte erreichbar):
> Eingereichte Referenzen gem. Eigenerklärung über Durchführung der Referenz:
- Durchführung nach § 127 TKG (Planung von Telekomunikations-Linien im öffentlichen Bereich) (1 Punkt)
- Nachweis über die Planungsleistungen einer Neubautrasse LWL (1 Punkt)
- Nachweis über eine Abnahmemessung nach Fertigstellung der Kabelmontage (PMD und/oder ODTR) (1 Punkt)
Klarstellung: Die o.g. Punkte müssen nicht von jeder Referenz abgedeckt werden, ein Erfüllen bei einer Referenz reicht zu Erhalt der vollen Punktzahl.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Los und Referenzgruppe ist nicht gewünscht. Legt der Bewerber mehr als drei Referenzen je Los und Referenzgruppe vor, so sind diese für die Bewertung durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
> Eigenerklärung über den Leistungsumfang und die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden sowie dem Umsatzvolumen pro Jahr (S.19/20 Teilnahmeformular):
- AutoCAD (1 Punkt)
- CableScout (1 Punkt)
- Umgang mit Messgeräten (1 Punkt)
- Kommunikationssprachen Deutsch & Englisch (1 Punkt)
- Kontinuierliche Mitarbeiterdisposition (1 Punkt)
- Kenntnisse im Kabelzug, Kabeleinblasen und der Kabelmontage (1 Punkt)
- Standort Baden-Württemberg (1 Punkt)
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
AutoCAD / Cablescout:
Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse beim Umgang mit der AutoCAD Software von Autodesk.
Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse beim Umgang mit der cableScout Kabelmanagement-Software.
Umgang mit Messgeräten:
Sie verfügen über fundierte Kenntnisse beim Um-gang mit LWL-Messgeräten und über Messerfahrungen mit ODTR, PMD und CD.
Kommunikationssprachen:
Sie beherrschen Deutsch und Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift.
Mitarbeiterdisposition:
Sie können eine Kontinuität der eingesetzten Mitarbeiter gewährleisten (ausgenommen hiervon sind nicht vom Arbeitgeber beeinflussbare Faktoren, wie Kündigung, Krankheit, o. ä.).
Stakeholderkommunikation in der Planung:
Erfahrung bei der Kommunikation mit Behörden, sowie anderen Leitungs- & Netzbetreibern, bei der Planung von Trassen liegt vor.
Kenntnisse im Kabelzug, Kabeleinblasen und der Kabelmontage:
Überwachung des Montagedienstleisters auf ordnungsgemäße Durchführung nach Vorgaben des AG
Standort
Mindestens 1 Standort liegt in Baden-Württemberg oder die Eröffnung eines Standortes ist bei Auftragsvergabe vorgesehen.
Arbeitsschutz
Die Arbeitsschutzmaßnahmen gem. des Dokuments "Sicherheitsanforderungen an Fremdfirmen" können eingehalten werden.
Referenzen:
Es sind mind. 3 Referenzen vorzulegen.
Für die Prüfung sind jeweils die in den nachfolgenden Anlagen geforderten Angaben erforderlich.
Die Referenzobjekte müssen die Anforderungen gem. Punkt 1. immer und die Anforderungen gem. der Punkte 2.-4. mindestens einmal erfüllen:
1. Abgeschlossene Projekte: Die Fertigstellung der referenzierten Projekte liegt im Zeitraum 01/2019 - jetzt.
2. Die Referenzen müssen mindestens ein Neubauprojekt (mind. 20 km) enthalten.
3. Die Referenzen müssen mindestens eine Kundenanbindung enthalten.
4. Die Referenzen müssen mindestens ein Instandhaltungsprojekt enthalten (entweder eine Umlegungsmaßnahme oder eine Störungsbehebung (Fehlereinmessung inkl. Koordination der Maßnahme)).
Sofern vorhanden: Referenzen für ein für Projekte in Baden-Württemberg sind gern gesehen, haben auf die Bewertung aber keinen Einfluss.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Eigenerklärung 24/7 Rufbereitschaft:
Eine Reaktionszeit der Rufbereitschaft von maximal 2 Stunden nach Störungsübermittlung/Störungseingang ganztägig (24h) als auch ganzjährig (365 Tage/Jahr) kann im Auftragsfall gewährleistet werden.
Die Reaktionszeit gilt als eingehalten wenn innerhalb von 2 Stunden eine initiale Problemaufnahme erfolgt ist und mit der Entstörungsmaßnahme begonnen worden ist.
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden bei Bedarf die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARPHC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.