Rathauszentrum Rheine - Abbruch, Rohbau, Erdbau (Preisgleitklausel) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/191
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Abbruch, Rohbau, Erdbau (Preisgleitklausel)
Rohbau/ konstr. Abbruch/ Erdbau
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung des Rohbaus, konstruktiven Abbruchs und Erdbaus für das Gebäude des
Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei
zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich
ca. 20 - 25% der zu sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne
Einschränkungen gearbeitet werden kann. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren
Bauabschnitten statt. Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten
Rohbaumassen ab:
Abbruchmaßnahmen:
- Abbruch StB - Decke 422m3
- Abbruch StB - Unterzüge 315m3
- Abbruch Mauerwerk 3330m2
Neubau:
- Mauerwerk 2460m2
- Betonstabstahl Bst 500 S DIN488 141t
- Stahlträger 105t
- Ortbeton C25/30 338m3
- Ortbeton C30/37 WU 476m3
- Bodenaushub 1068m3
Besonderheiten:
- Spannbetonhohlkammerdielen 1635m2
- Spritzbeton auf Stützen 419m2
- Herstellen von Mikropfählen unter Bestandsgebäude 34 Stk.
- Ausbau und Handling von Rohrhülsen aus
Asbestzement DN350/400, Stärke 1,5/2cm 4400cm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung ist ein Mindestumsatz des Bieters in Höhe von 5 Millionen EUR durchschnittlich
(gemittelt) pro Jahr, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind; dies unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (Eigenerklärung)
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen
Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen
Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
(Beispiel: An NU vergebene Leistung: [Betrag gelöscht] EUR netto = durchschnittlicher(gemittelter)
Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min. [Betrag gelöscht] EUR).
Mindeststandard:
Voraussetzung sind vergleichbare Referenzobjekte mit Rohbauarbeiten in
Bestandsgebäuden ähnlicher Größenordnung.
Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im
Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto 1.5 Millionen EUR
haben.
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard:
Voraussetzung sind 3 vergleichbare Referenzobjekte.
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden
Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens
50% des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem
Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu
verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der
wichtigsten Bauleistungen.
(Beispiel: Übertragene Leistung an NU: [Betrag gelöscht] EUR netto = Referenz: NU: [Betrag gelöscht] EUR netto)
Einzureichende Unterlagen:
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYY1K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.