BLB NRW/Z/Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 100-22-00073
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW/Z/Heizöl
Die Belieferung mit Heizöl in Mietobjekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein Westfalen (BLB NRW)
Los 1 - Bereich der Bezirksregierung Detmold-
Los 2 - Bereich der Bezirksregierung Arnsberg
Los 3 - Bereich der Bezirksregierung Münster
Los 4 - Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf
Los 5 - Bereich der Bezirksregierung Köln.
Los 1
33129 Delbrück s. Lieferstellenliste
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 584.000 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.12.2026
Los 2
58099 Hagen Werne, Dortmund, Selm, Fröndenberg, Hattingen, Witten, Lüdenscheid, Soest, Hilchenbach, Kirchhundem, Unna
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 158.300 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.12.2026
Los 3
48153 Münster s. Lieferstellenliste
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 272.000 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.12.2026
Los 4
47447 Moers s. Lieferstellenliste
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 417.670 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.12.2026
Los 5
52156 Monschau s. Lieferstellenliste
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zurzeit mit folgendem durchschnittlichen Jahresbedarf zu rechnen:
Heizöl-EL ca. 290.500 Liter
Die Verteilung des Bedarfs auf einzelne Lieferstellen ist in der Anlage 1.1 "Lieferstellenliste" aufgeführt.
Es ist nur Heizöl-EL (HEL) schwefelarm gemäß DIN 51603-1 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Mindestanforderungen in Anlage 3) oder Heizöl gleichwertiger Art anzubieten und zu liefern.
Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem tatsächlichen Bedarf; ein Anspruch auf Abnahme der vorstehend genannten Mengen besteht nicht. Durch Umstellung auf andere Energieträger und Veränderungen von Abnahmestellen sind Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bedarfsmengen möglich.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt ist. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Gewerbezentralregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es sind mindestens 2 Referenzen über eine Belieferung anzugeben. Jede Referenz muss:
- Eine Gesamtmenge von mindestens 200.000 Litern umfassen
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis bzw. aus beendeten Verträgen mit einem nicht mehr als 36 Monate zurück liegenden Vertragsende stammen
- Eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere
Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Das elektronische Angebot ist über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen (siehe Formular 312/322 EU_Hinweise Einreichung Angebote). Mit dem Bietertool stellt der Vergabemarktplatz eine Software zur elektronischen Angebotsbearbeitung und -abgabe zur Verfügung (siehe auch https://support.cosinex.de/unternehmen/)
Bei Einreichung des Angebots in Textform gelten alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen des Bieters als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltenen Eintragungsmöglichkeiten für Unterschriften und Firmenstempel sind vom Bieter nicht auszufüllen. Erklärungen Dritter (Nachunternehmer, Bietergemeinschaften) sind dagegen vom Dritten zu unterschreiben.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY0WQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.