EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers für die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers für die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung eines kompletten werksneuen Mehrzweckgeräteträgers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 13.000 – 16.000 kg und verschiedenen Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung.
Lieferung eines kompletten werksneuen Mehrzweckgeräteträgers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 13.000 – 16.000 kg und einer Motorleistung von mind. 140 kW und verschiedender Zubehörkoponenten und Anbaugeräte (Optionen mit Wertung).
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)leistungen:
- Übergabe/Abnahme des Mehrzweckgeräteträgers am Standort der Deponie Stäffelesrain
- Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers
- Übergabe von Dokumentationen und Wartungsplänen
- Wartung des Geräteträgers für drei Jahre (inkl. UVV-Prüfungen; auch Schutzbelüftung) (Option mit Wertung)
- Full-Service-Vertrag (Option ohne Wertung)
- Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für die Dauer von mindestens 10 Jahren.
Optionen mit Wertung:
- Schneepflug (Anbaugerät),
- Schneckenstreuautomat (Anbaugerät),
- Kehrmaschine (Anbaugerät),
- Tanksystem (Anbaugerät),
- Wartung des Geräteträgers für drei Jahre (inkl. UVV-Prüfungen; auch Schutzbelüftung)
Optionen ohne Wertung:
- Full-Service-Vertrag,
- Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für die Aufbauten können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Lieferung spätestens bis zum 11.11.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
- auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
- auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden;
- auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
- auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Mehrzweckgeräteträgern.
- Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Mehrzweckgeräteträgern in den Jahren 2019 bis 2021 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.