Beschaffung von stationären Rechnern für Schulen in Trägerschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein Referenznummer der Bekanntmachung: 156101 40 0222
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 333-1545
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von stationären Rechnern für Schulen in Trägerschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein
Der Austausch von stationären Rechnern an den Schulstandorten erfolgt aufgrund der langjährigen Verwendung der Geräte im tagtäglichen Unterricht sowie der steigenden Anforderungen von schulischer Fachsoftware. Vorhandene Geräte früherer Anschaffungsjahre sind aufgrund der langen Nutzung im Zusammenspiel mit entsprechender Fach-Software nicht mehr performant.
Die Ausstattung der kreiseigenen Schulen mit PC-Arbeitsplätzen sowie branchenspezifischer Software ist notwendig, um digitale Arbeits- und Geschäftsprozesse in anwendungsbezogenen Lernumgebungen abbilden zu können. IT-Fachräume mit berufsspezifischen Medienanwendungen tragen zur fachlich kompetenten Beherrschung entsprechender Branchensoftware sowie der verwendeten digitalen Tools und Methoden bei. Des Weiteren bestehen Klassenräume und kleinere Fachraumverbünde, in welchen stationäre Rechner der Unterstützung des Unterrichts, digitaler Vernetzung sowie der Schaffung von Online-Unterrichtsarbeitsplätzen dienen.
Stationäre Rechner Bereich Klassenräume / Stationäre Rechner Bereich Labor / CAD- Rechner Computerraum
Berufskolleg Technik, Fischbacherbergstraße 2; BK AHS, Fischbacherbergstraße 17; BK Wirtschaft und Verwaltung, Am Stadtwald 27, 57072 Siegen; BK Wittgenstein, Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg
Mit Drucksache 412/2021 hat der Kreistag die Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und das damit aufgezeigte Umsetzungskonzept für die Mittel des DigitalPakt Schule beschlossen. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der berufsbezogenen Ausbildung zählt auch die Bereithaltung und Erneuerung von digitalen Arbeitsgeräten wie stationären Rechnern. Entsprechende Neu- und Ersatzbeschaffungen der Client-Arbeitsplätze werden nach dem Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen empfohlen.
Der Austausch von stationären Rechnern an den Schulstandorten erfolgt aufgrund der langjährigen Verwendung der Geräte im tagtäglichen Unterricht sowie der steigenden Anforderungen von schulischer Fachsoftware. Vorhandene Geräte früherer Anschaffungsjahre sind aufgrund der langen Nutzung im Zusammenspiel mit entsprechender Fach-Software nicht mehr performant.
Die Ausstattung der kreiseigenen Schulen mit PC-Arbeitsplätzen sowie branchenspezifischer Software ist notwendig, um digitale Arbeits- und Geschäftsprozesse in anwendungsbezogenen Lernumgebungen abbilden zu können. IT-Fachräume mit berufsspezifischen Medienanwendungen tragen zur fachlich kompetenten Beherrschung entsprechender Branchensoftware sowie der verwendeten digitalen Tools und Methoden bei. Des Weiteren bestehen Klassenräume und kleinere Fachraumverbünde, in welchen stationäre Rechner der Unterstützung des Unterrichts, digitaler Vernetzung sowie der Schaffung von Online-Unterrichtsarbeitsplätzen dienen.
Thin Clients
Berufskolleg Technik, Fischbacherbergstraße 2; BK AHS, Fischbacherbergstraße 17; BK Wirtschaft und Verwaltung, Am Stadtwald 27, 57072 Siegen; BK Wittgenstein, Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg
Mit Drucksache 412/2021 hat der Kreistag die Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und das damit aufgezeigte Umsetzungskonzept für die Mittel des DigitalPakt Schule beschlossen. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der berufsbezogenen Ausbildung zählt auch die Bereithaltung und Erneuerung von digitalen Arbeitsgeräten wie stationären Rechnern. Entsprechende Neu- und Ersatzbeschaffungen der Client-Arbeitsplätze werden nach dem Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen empfohlen.
Der Austausch von stationären Rechnern an den Schulstandorten erfolgt aufgrund der langjährigen Verwendung der Geräte im tagtäglichen Unterricht sowie der steigenden Anforderungen von schulischer Fachsoftware. Vorhandene Geräte früherer Anschaffungsjahre sind aufgrund der langen Nutzung im Zusammenspiel mit entsprechender Fach-Software nicht mehr performant.
Die Ausstattung der kreiseigenen Schulen mit PC-Arbeitsplätzen sowie branchenspezifischer Software ist notwendig, um digitale Arbeits- und Geschäftsprozesse in anwendungsbezogenen Lernumgebungen abbilden zu können. IT-Fachräume mit berufsspezifischen Medienanwendungen tragen zur fachlich kompetenten Beherrschung entsprechender Branchensoftware sowie der verwendeten digitalen Tools und Methoden bei. Des Weiteren bestehen Klassenräume und kleinere Fachraumverbünde, in welchen stationäre Rechner der Unterstützung des Unterrichts, digitaler Vernetzung sowie der Schaffung von Online-Unterrichtsarbeitsplätzen dienen.
Monitore
Berufskolleg Technik, Fischbacherbergstraße 2; BK AHS, Fischbacherbergstraße 17; BK Wirtschaft und Verwaltung, Am Stadtwald 27, 57072 Siegen; BK Wittgenstein, Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg
Mit Drucksache 412/2021 hat der Kreistag die Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und das damit aufgezeigte Umsetzungskonzept für die Mittel des DigitalPakt Schule beschlossen. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der berufsbezogenen Ausbildung zählt auch die Bereithaltung und Erneuerung von digitalen Arbeitsgeräten wie stationären Rechnern. Entsprechende Neu- und Ersatzbeschaffungen der Client-Arbeitsplätze werden nach dem Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen empfohlen.
Der Austausch von stationären Rechnern an den Schulstandorten erfolgt aufgrund der langjährigen Verwendung der Geräte im tagtäglichen Unterricht sowie der steigenden Anforderungen von schulischer Fachsoftware. Vorhandene Geräte früherer Anschaffungsjahre sind aufgrund der langen Nutzung im Zusammenspiel mit entsprechender Fach-Software nicht mehr performant.
Die Ausstattung der kreiseigenen Schulen mit PC-Arbeitsplätzen sowie branchenspezifischer Software ist notwendig, um digitale Arbeits- und Geschäftsprozesse in anwendungsbezogenen Lernumgebungen abbilden zu können. IT-Fachräume mit berufsspezifischen Medienanwendungen tragen zur fachlich kompetenten Beherrschung entsprechender Branchensoftware sowie der verwendeten digitalen Tools und Methoden bei. Des Weiteren bestehen Klassenräume und kleinere Fachraumverbünde, in welchen stationäre Rechner der Unterstützung des Unterrichts, digitaler Vernetzung sowie der Schaffung von Online-Unterrichtsarbeitsplätzen dienen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF (für Liefer-/Dienstleistungen)
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin
Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF (für Liefer-/Dienstleistungen)
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befinde
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF (für Liefer-/Dienstleistungen)
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Referenzen über Leistungen aus den letzten 3 (andere Zahl?) Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, d. h., dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen. Angebote sind als Upload in Textform auf der
Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Es gelten die Ausschreibungs-, Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers. Vom Bieter dennoch verwendete abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform
https://www.vergabe.rib.de. , Bieterinformationen zur Registrierung, zum Bieterclient und zur Abgabe von Angeboten finden sich unter https://www.vergabe.rib.de/hilfe/ und https://www.vergabe.rib.de/bieter/ zur selbstständigen Recherche.
Ergänzung zu Ziffer VI.2) Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung finden Sie unter:
https://www.siegen-wittgenstein.de/?object=tx%7c3417.2&ModID=10&FID=3415.386.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48247
Land: Deutschland
Telefon: +49 25 / 14110
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Telefon: +49 271 / 333-1545
Fax: +49 271 / 333-291433