Wartung Bosch-Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-015-23-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Bosch-Brandmeldeanlagen
Rahmenvertrag für die Wartung von Bosch-Brandmeldeanlagen
Landschaftsgebiet Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Wartung der Bosch-Brandmeldeanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§
123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf
sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG
nicht vorliegen.Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten
Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der
Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung inBezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
DerAuftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
Angaben über den Umsatz des Unternehmens im
Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistungen jeweils
bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Anzahl der technischen Mitarbeiter insgesamt: ______
Davon Dipl. Ing., Meister, Techniker ______
Fernmeldehandwerker, -monteure, Fernmelde -und
Informationselektroniker Kommunikationselekroniker,
IT -Systemelektroniker (Name, Berufsbezeichnung und
Dienstort sind für 4 Mitarbeiter anzugeben):
Zertifizierung gem. DIN 14675 für die Phasen:
6.1 Planung, 6.2 Projektierung
7 Montage und Installation
8 Inbetriebnahme
9 Abnahme
11 Instandhaltung/Wartung
zur Zeit gültige Lieferzusage des Herstellers für die
Laufzeit des Vertrages (Zusage nicht älter als 4 Wochen)
Nennen Sie min. 2 Referenzen für die Sie eigene sicherheitstechnische
Anlagen mit o.g. Type (Brand- und Einbruchmeldeanlagen) im Krankenhausbereich innerhalb der letzten 4 Jahre realsiert haben (Volumen > 50 T.).
Es ist zwingend ein Service Stützpunkt vorzuhalten, von
dem aus sämtliche Liegenschaften im Verbandsgebiet des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe innerhalb von
2 Stunden zu erreichen sind.
Für die Inanspruchnahme von Serviceleistungen ist eine
Service-Rufnummer vorzuhalten, die von 0-24 Uhr, 7 Tage
pro Woche erreichbar ist und die, die durch den AG
abverlangten Leistungen fachkundig und umgehend
weiterbearbeitet und ggf. weiterleitet.
Zertifizierung gem. DIN 14675 für die Phasen:
6.1 Planung, 6.2 Projektierung
7 Montage und Installation
8 Inbetriebnahme
9 Abnahme
11 Instandhaltung/Wartung
zur Zeit gültige Lieferzusage des Herstellers für die
Laufzeit des Vertrages (Zusage nicht älter als 4 Wochen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Unterlagen können in elektronischer Form bis
zum 16.06.2022 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.