Wasserelektrolyse-Teststand
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserelektrolyse-Teststand
Die Universität Freiburg beabsichtigt einen Wasserelektrolyse-Teststand zu beschaffen.
Die Universität Freiburg beabsichtigt einen Wasserelektrolyse-Teststand zu beschaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A1.2 Vorlage Eigenerklärung Umsatz A1.3 Mindestumsatz des Bietenden Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (A 1.2 und A 1.3)
ngabe des Konzern-/Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mind. 500.000 € im Durchschnitt p.a. betragen. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht wird das Angebot ausgeschlossen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A2.1 Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen 3 Geschäftsjahren; A3.1 Vorlage der Eigenerklärungen Zuverlässigkeit A3.2 Vorlage Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig) A3.3 Vorlage Eigenerklärung zum beabsichtigen Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.