Lieferung von Festkörpermaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpanrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Festkörpermaterialien
Lieferung von Festkörpermaterialien gem. der Leistungsbeschreibung.
Materialprüfungsamt NRW Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund
Lieferung von Festkörpermaterialien gem. der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB, Formular 521 EU (bei Eignungsleihe, Unteraufträgen sowie Bietergemeinschaft von jedem beteiligten Unternehmen)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
Erklärung Unteraufträge/Eignungsleie, Fomular 532 EU
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU
- Formular 511 EU Bewerbungs- und Vergabebedingungen NRW,
- Formular 512 EU Vertragsbedingungen NRW,
- Formular 513 EU BVB TVgG,
- sowie alle weiteren Vergabeunterlagen, die im Bereich der "Vergabeunterlagen" zum Download bereitgestellt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHUDL65
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).