2022-0279 Lieferung eines Messstellennetzes im Rahmen des Projektes "Verstetigung des Verkehrs im Stadtgebiet Duisburg" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0279
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0279 Lieferung eines Messstellennetzes im Rahmen des Projektes "Verstetigung des Verkehrs im Stadtgebiet Duisburg"
Im Rahmen des Projektes "Verstetigung des Verkehrs im Stadtgebiet Duisburg" plant die Auftraggeberin die Umsetzung eines Konzepts für eine umweltsensitive Verkehrssteuerung in Duisburg. Im Fokus stehen die Mülheimer Straße in Neudorf sowie die Duisburger Straße in Hamborn.
Stadtgebiet Duisburg Duisburg Mülheimer Straße in Duisburg-Neudorf
Duisburger Straße in Duisburg-Hamborn
Die Auftraggeberin hat gemeinsam mit einem Ingenieurbüro ein Messstellenkonzept entwickelt, welches die Grundlage für die Erfassung der wesentlichen Auslöser bzw. Ereignisse bildet, auf die die Umweltsteuerung reagieren soll. Alle Schaltereignisse haben gemeinsam, dass sie zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen auf der Mülheimer Straße bzw. der Duisburger Straße führen (bspw. Stau auf der Autobahn, Unwetterereignisse).
Für die Steuerung, die kontinuierliche Zustandserfassung von Verkehr und Umwelt sowie die Führung von Wirkungsnachweisen werden folgende Messgrößen in Echtzeit benötigt: Verkehrsmenge (differenziert in Fahrzeugklassen), mittlere Geschwindigkeit, Verkehrsdichte (rechnerischer Ermittlung als Quotient aus Verkehrsmenge und Reisegeschwindigkeit), Reisezeiten auf den Streckenabschnitten und Luftschadstoff-Immissionen (mindestens NO2).
Lieferumfang:
Bluetooth-/ WLAN Scanner - 5 Stück
PIR-Detektoren - 9 Stück
Umweltmessstellen - 3 Stück
Zzgl. Wartungsvertrag über 10 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die er-laubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nach-weis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (Ausschlusskriterium)
? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
b) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
? Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3
a) Der Bieter hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (netto) erzielt hat. (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
b) Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) [Betrag gelöscht] Euro (netto) gegeben ist.
? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Im Falle eine Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4
b) Eigenerklärung zu Projektverantwortlichen (Ausschlusskriterium)
Angabe des Projektverantwortlichen und dessen Stellvertreter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
c) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragsvolumens (Angabe in EUR), der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung für wesentliche Leistungen zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
d) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (Ausschlusskriterium)
Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
? Nachweis: Formblatt 3007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4
b) Eigenerklärung zu Projektverantwortlichen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass der Projektverantwortliche und dessen Stellvertreter für die Leistungserbringung benannt werden mit Angaben der beruflichen Befähigung/Qualifikation.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
c) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist hierbei, dass:
- Für die erfolgreiche Umsetzung eines vergleichbaren Projektes zum Aufbau eines Messstellennetzes oder
- Der Lieferung und Inbetriebsetzung von Detektoren der geforderten Typen
mindestens 2 Referenzen aus den letzen 5 Jahren vorgelegt werden, die mit der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8, 9
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbe-hörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats durch die AG ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftragge-ber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfah-ren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab [Betrag gelöscht] Euro, parallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unternehmen zu dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf Verlangen Aus-künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversiche-rungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeit-nehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhun-dert Euro belegt worden ist
? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
? Nachweis: Formblatt 3009 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDAZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.