Ausschreibung Stromlieferung 2023ff - Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke Referenznummer der Bekanntmachung: 294 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Stromlieferung 2023ff - Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke
Lieferung von Strom an die Städte Bad Oeynhausen, Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf und Rahden, die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede, die Mühlenkreiskliniken AöR sowie den Kreis Minden-Lübbecke einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der vorgenannten Kommunen vertreten durch den Kreis Minden-Lübbecke
Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027).
- Aufteilung in 13 Lose
- ca. 2113 Abnahmestellen, jährlich ca. 62,6 GWh
- Lieferbeginn 1.1.2023
Los 1 - Sondervertrags-Abnahmestellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 15 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 6,06 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2 - Tarif-Abnahmestellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung, ca. 292 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 2,12 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 3 - Wärmestrom-Abnahmestellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 6 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 67.000 kWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 4 - Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ca. 3 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 0,19 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 5 - Mühlenkreiskliniken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 5 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 22,52 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 6 - Heizkraftwerk Minden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Abnahmestelle mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 3,53 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 7 - Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 74 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 8,92 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 8 - Tarif-Abnahmestellen Ökostrom
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung, ca. 860 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 4,25 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 9 - Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostro
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Straßenbeleuchtungs -Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
ca. 339 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 3,76 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10 - Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
ca. 34 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 0,21 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 11 - Sondervertrags -Abnahmestellen Ökostrom
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sondervertrags -Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 34 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 7,48 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 12 - Tarif-Abnahmestellen Ökostrom
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung, ca. 336 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 2,51 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 13 - Straßenbeleuchtungs -Abnahmestellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Straßenbeleuchtungs -Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
ca. 110 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 1,00 GWh.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2027), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung
- Angaben zur Berufsgenossenschaft;
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de . Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.