Stromausschreibung ITK Rheinland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SP000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung ITK Rheinland
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für die Abnahmestellen der ITK Rheinland, Lieferzeitraum: 01.07.2022 bis 31.12.2024, Liefermenge 2022: 784.638 kWh
Liefermenge 2023 + 2024: 1.634.372 kWh/Jahr
Los 1 ITK Rheinland Lj. 2022
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für die Abnahmestellen der ITK Rheinland, Lieferzeitraum: 01.07.2022 - 31.12.2022, Menge: ca. 784.638 kWh
Los 2 ITK Rheinland Lj. 2023/2024
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der ITK Rheinland für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024
Gesamtmenge: ca. 1.634.372 kWh pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 ITK Rheinland Lj. 2022
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 ITK Rheinland Lj. 2023/2024
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).