Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden - Wärmelieferung im Wege eines Contracting-Vertrages Referenznummer der Bekanntmachung: 05811-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden (Baden)
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnbau-rheinfelden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden - Wärmelieferung im Wege eines Contracting-Vertrages
Gegenstand des Auftrags ist die Sicherstellung der Wärmeversorgung des Quartiers "Römerstraße" der Auftraggeberin. Im Quartier "Römerstraße" werden gegenwärtig 308 Wohnungen versorgt. Eine Erweiterung um 250 Wohneinheiten ist geplant. Die Auftraggeberin hat entschieden, die Wärme, die für die Beheizung und die Warmwasserbereitstellung in den vermieteten Wohnräumen erforderlich ist, nicht selbst zu erzeugen, sondern durch Dritte erzeugen und bereitstellen zu lassen.
'
Zu diesem Zwecke ist vorgesehen, dass bereits vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen der Auftraggeberin an den neuen Auftragnehmer verkauft werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben und hieraus und aus ggf. weiteren Quellen Wärme zu produzieren bzw. zu beziehen und an die Auftraggeberin zu liefern (Wärme-Contracting).
79618 Rheinfelden
Gegenstand des Auftrags ist die Sicherstellung der Wärmeversorgung des Quartiers "Römerstraße" der Auftraggeberin. Im Quartier "Römerstraße" werden gegenwärtig 308 Wohnungen versorgt. Eine Erweiterung um 250 Wohneinheiten ist geplant. Diese ist ein städtisches Wohnungsunternehmen, das in allen Bereichen des Themas Wohnen agiert und zahlreiche Liegenschaften und rund 1900 Wohnungen in der Stadt Rheinfelden (Baden) betreut. Zu diesen Liegenschaften zählt auch das Quartier "Römerstraße" (im Folgenden Römerquartier). Des Weiteren soll die fossile Infrastruktur der Wärmeversorgung im Römerquartier durch Modernisierungsmaßnahmen und/oder Errichtung einer neuen klimaschonenden und verbraucherfreundlichen Infrastruktur zukunftsfähig und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Die Auftraggeberin hat entschieden, die Wärme, die für die Beheizung und die Warmwasserbereitstellung in den vermieteten Wohnräumen erforderlich ist, nicht selbst zu erzeugen, sondern durch Dritte erzeugen und bereitstellen zu lassen.
'
Zu diesem Zwecke ist vorgesehen, dass bereits vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen der Auftraggeberin an den neuen Auftragnehmer verkauft werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben und hieraus und aus ggf. weiteren Quellen Wärme zu produzieren bzw. zu beziehen und an die Auftraggeberin zu liefern (Wärme-Contracting).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherstellung der Wärmeversorgung des Quartiers "Römerstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR3DH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]