Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Recyclingkopierpapier für die Gesamtverwaltung, Hausdruckerei und Schulen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Recyclingkopierpapier für die Gesamtverwaltung, Hausdruckerei und Schulen der Stadt Hamm
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Recyclingkopierpapier zur Verwendung in Druckern und Kopierern.
Vermessungs- und Katasteramt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Die Lieferung erfolgt frei Anlieferstelle.
Die Anlieferung des Recyclingkopierpapier hat an rund 105 Anlieferstellen (Dienststellen/Verwaltungsgebäude, Schulen und der Hausdruckerei) zu erfolgen.
Alle Anlieferstellen befinden sich im Stadtgebiet Hamm.
Der Auftragnehmer hat bis hinter die erste Tür der jeweiligen Anlieferstellen zu liefern, für die die Lieferung des jeweiligen Papiers abgerufen wurde.
Alle Anlieferstellen befinden sich im Stadtgebiet Hamm.
Die Anlieferstellen sind der Anlage "Verwendungsstellen.pdf" zu entnehmen.
Der Auftraggeber benötigt für verschiedene Dienststellen in der Gesamtverwaltung, der Hausdruckerei und den Schulen der Stadt Hamm Recyclingkopierpapier.
Die Nutzung des Papiers erfolgt in Kopiergeräten, Großkopierern, Tintenstrahl- und Laserdruckern sowie FAX-Geräten jeweils unterschiedlicher Hersteller.
Das Papier wird sowohl einseitig als auch beidseitig bedruckt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Recyclingkopierpapier
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.6) Produktdatenblätter, detailliert
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Muster der angebotenen Papiersorten zur Durchführung eines Praxistest
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
(6.6) Verwendungsstellen.pdf
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4GS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html