Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 für die Stadt Boxberg Referenznummer der Bekanntmachung: MLF Boxberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boxberg
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97944
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 für die Stadt Boxberg
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 in zwei Losen für die Stadt Boxberg
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells und eines Aus. und Aufbaus für ein Mittleres Löschfahrzeig MLF nach DIN 14530-25
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Beladung mit Zusatzbeladung Hydraulisches Rettungsgerät für ein MLF nach DIN 14530-25
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Die Beladung
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.