Neubau Integratives Wohnhaus Hauptstraße 89 Malterdingen Referenznummer der Bekanntmachung: 1768
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.malterdingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Integratives Wohnhaus Hauptstraße 89 Malterdingen
Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb mit einer Auswahlphase und einer Vergabephase; Erstellung von Lösungsvorschlägen nach § 76 Abs. 2 VgV in der Vergabephase, Vergabe von Dienstleistungen gem. Vergabeverordnung öffentlicher Aufträge: Vergabe der Objekt-planungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 4 bis 8 gemäß § 34 HOAI, Neubau Integratives Wohnhaus Hauptstraße 89, Gemeinde Malterdingen
79364 Malterdingen
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist der geplante Neubau eines Wohngebäudes für integrative Wohnformen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Hauptstraße 89, Flst. Nr. 397. Die Gemeinde Malterdingen beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Aufbau einer sozialen Infrastruktur. Ein wesentlicher Baustein, der Neubau eines "Generationenhauses" an der Kreuzung Hauptstraße / Bienenstraße in Richtung Ortsmitte befindet sich in der Realisierung. Für den zusätzlichen Bedarf an Sozialwohnungen ist nunmehr der Neubau eines integrativen Wohngebäudes geplant. In dem Neubau soll ein breit gefächertes Angebot an barrierefreien Wohnungen angeboten werden. Zielstellung ist die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, sodass seitens der Gemeinde auf eine wirtschaftliche Bebauung großen Wert gelegt wird. Dennoch soll das Gebäude in seiner Architektursprache und -qualität nicht als Sozialimmobilien erkennbar sein und sich in das Umfeld einfügen. Da die Gemeinde das Gebäude in Eigentum behält, wird großer Wert auf eine nachhaltige Bauweise gelegt. Die Planungsaufgabe bezieht sich auf die Gebäudeplanungsleistungen inkl. Grundlagenermittlung.
Das Vorhaben soll den Vorgaben der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg entsprechen. Mietwohnraum wird nur gefördert, soweit die Wohnungsgröße im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen ist. Alle Wohnungen sollen barrierefrei sein.
Derzeit wird von einem vorläufigen Projektvolumen in Höhe von ca. 3,8 Mio. EUR brutto ausgegangen (Kosten-gruppe 300 und 400, Preisstand 4-2022).
Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor.
- Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI
- Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Leistungsphasen 4 bis 8 gemäß § 34 HOAI, Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI optional.
- Der Auftraggeber geht von einer Zuordnung zu Honorarzone III aus.
- Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und abschnittsweise Beauftragung vor.
- Weitere besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrags über die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI soll zuerst die Leistungsphase 4 beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleis-tet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Perso-nen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf-ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Eignungskriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) — durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der
Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
— < 0,2 Mio.: 1 Punkt,
— > 0,2 bis 0,5 Mio.: 3 Punkte,
— > 0,5 Mio.: 5 Punkte..
Anzahl der Berufsträger (BT / Architekten oder Ingenieure mit glw. Qualifikation)
durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3 Geschäftsjahre
— Bis 2 BT: 1 Punkt,
— 3 bis 4 BT: 3 Punkte,
— Über 4 BT: 5 Punkte
Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit“
Nachweis durch Referenzprojekte
Referenzprojekt Kategorie A
Neubau oder Umbau/Sanierung Wohngebäude mit gefördertem Wohnraum und / oder Sozialwohnungen / öffentlicher Auftraggeber (vergleichbares Projekt)
— mind. 5 aufeinanderfolgende, abgeschlossene, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
— Baukosten KG 300/400: mind. 1,0 Mio. EUR netto
— Angabe BGF (mindestens 750 m2)
— Leistungserbringung ab 01.05.2012
— Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B
Neubau oder Umbau/Sanierung allg. mit öffentlichem Auftraggeber
— mind. 5 aufeinanderfolgende, abgeschlossene, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
— Baukosten KG 300/400: mindestens 1,0 Mio. EUR netto
— Angabe BGF (mindestens 750 m2)
— Leistungserbringung ab 01.05.2012
Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 6 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C
Neubau oder Umbau/Sanierung allg.
— mind. 5 aufeinanderfolgende, abgeschlossene, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
— Baukosten KG 300/400: mindestens 1,0 Mio. EUR netto
— Angabe BGF (mindestens 750 m2)
— Leistungserbringung ab 01.05.2012
— Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 4 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie D
Ausgezeichnetes, realisiertes Hochbauprojekt
— Allgemeines Projekt
— Möglich ist die Nennung der Referenzprojekte Kategorie A bis C
Zeitraum: ab 01.05.2012 bis 01.05.2022
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 4 Punkte)
Bei den Referenzprojekten der Kategorien A bis C muss es sich jeweils um unterschiedliche Projekte handeln, lediglich bei den Referenzprojekten der Kategorie D ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte aus den Kategorien A bis C möglich..
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Mit Einreichung der Referenzprojekte wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Maximale Punktzahl:
Insgesamt können maximal 32 Punkte erreicht werden.
Mindestpunktzahl:
In den Bereichen 2.1 und 2.2 beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl zusammen 6 Punkte; im Bereich 2.3 (Referenzen) beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl zusammen 12 Punkte.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekt
Siehe auch Pkt. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446960014 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/