Arbeitnehmerüberlassung - 1 Dekontfachkraft (m/w/d) (DIM) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000218
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung - 1 Dekontfachkraft (m/w/d) (DIM)
Zeitraum: 01.09.2022 - 31.08.2024
Beschaffung einer Dekontfachkraft (m/w/d) (DIM)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Eignungskriterien erfüllen (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter muss:
• eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder sofern die Genehmigung vor dem 31.12.2018 erteilt wurde, eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchV alt besitzen. Eine Kopie dieser Genehmigung muss bei der Angebotsabgabe mit vorgelegt werden.
• im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sein.
Das Personal muss:
- zum Auftragsbeginn:
- Arbeitnehmer des Bieters,
- beim Angebotsabgabe:
- im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie I (AtZüV) gem. §12 b AtG,
- strahlenexponiert nach Kategorie A,
- im Besitz eines gültigen Strahlenpasses,
- im Besitz von gründlichen Kenntnissen im Umgang mit radioaktiven Stoffen,
- im Besitz von keine gesundheitlichen Bedenken gegen Einsatz in Kontrollbereichen (§77 StrlSchV),
- atemschutztauglich nach G 26.2,
- im Besitz der Ausbildung zur Dekontfachkraft / Dekontreiniger-IHK im Bereich Rückbau und Entsorgung und/oder Behandlung von radioaktiven Stoffen,
- im Besitz der Befähigung zum Führen von Kranen (sowie die Arbeitsschutzuntersu-chung G25),
- im Besitz eines gültigen Fahrausweises zum Führen von Flurförderfahrzeugen sein.
Es wird eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich der Auftraggeber gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53170
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).