Unterstützungsleistungen Softwarearchitekt Verfahren GDA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Softwarearchitekt Verfahren GDA
Es werden Dienstleistungen eines Softwarearchitekts benötigt.
76133 Karlsruhe
Die geschätzte Abnahmemenge für die Vertragsdauer (inkl. Verlängerungsoptionen) beläuft sich auf 888 PT. Die optionale Abnahmemenge wurde mit 930PT geschätzt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.08.2022 und endet zum 31.07.2023. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu verlängern, längstens bis zum 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C3 Eigenerklärung zur Eignung
-C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
-C6Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
-C1 Kriterienkatalog
-C1 Preisblatt
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
- C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
- C5 Erklärung Nachunternehmer
- C7 Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_