Teledoktor Referenznummer der Bekanntmachung: 0022-Teledoktor-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Teledoktor
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines ganzheitlichen Service-Angebots im telemedizinischen Kontext ab dem 01.04.2023.
Damit ist konkret der Betrieb eines medizinischen Call Centers, um den Versicherten sowie den Mitarbeitenden des Auftraggebers bei medizinischen Fragen jederzeit digital und per Telefon kompetente und laienverständliche Auskunft zu bieten (Demand- und Versorgungsmanagement) sowie
die besondere Versorgungsleistung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der Versorgung behandlungsbedürftiger Versicherter durch ambulante ärztliche Behandlung gemeint.
Aus Versichertensicht dient ein App-System als primärer Eingangskanal. Zu diesem Zweck schließt die BARMER einen Selektivvertrag gem. § 140a SGB V mit einem der in § 140a Abs. 3 SGB V abschließend genannten Vertragspartner ab.
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Bereitstellung eines ganzheitlichen Service-Angebotes im telemedizinischen Kontext, Abschluss eines Selektivertrages gem. § 140a SGB V mit einem der in § 140a Abs. 3 SGB V abschließend genannten Vertragspartner
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit untenstehend nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt:
Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 2.5000.000,00 pauschal pro Vertragsjahr.
2. Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern
3. Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einem Referenzkunden (gemäß Anlage E3), dessen Auftrag im Leistungsteil Fernbehandlung (Organisation und Einbindung von Leistungserbringern, vorgeschaltete qualitätsgesicherte Symptomabfrage, Steuerung in die entsprechende Versorgungsform bis hin zum Terminmanagement zwischen fernbehandelndem Arzt und Patient) nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist. Als Referenzen zugelassen sind Verträge die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen (Auftragsende).
Art und Umfang der Referenzen sind vergleichbar, wenn der Auftrag mindestens folgende Leistungen enthalten hat:
- Bereitstellung einer technischen Plattform (App und/oder Web-App) zur Steuerung der Versicherten
- Einsatz einer qualitätsgesicherten vorgeschalteten Symptomabfrage
- Anbindung von qualifizierten Leistungserbringern
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage E4)
5. Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) darüber, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers alle Maßnahmen zum Schutz des Datengeheimnisses (und soweit betroffen des Sozialgeheimnisses) unter Berücksichtigung des Art. 28, 29 und 32 DSGVO (und soweit betroffen der §§ 35 SGB I und 80 SGB X) eingehalten werden und dass die Auftragsverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfindet
6. Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) darüber, dass
1. der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. gehören.
3. es bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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Als Bestandteil des Angebotes sind zur Bewertung der Qualität zwingend folgende Dokumente einzureichen:
1. Darstellung der Prozessstrecken (insgesamt max. 10 DIN A4 Seiten) aus Nutzersicht mithilfe von App-Mockups gemäß Anlage 2 - Prozesstrecken.
2. Darstellung des Prozessablaufs für die Sicherstellung von Terminservice-Anfragen (max. 1 DIN A4 Seite) gemäß Anlage 2 - Terminservice
3. Darstellung des Prozessablaufs (max. 1 DIN A4 Seite) für die Beantwortung von Chat- und Nachrichten-Anfragen gemäß Anlage 2 - Nachrichten/Chats
4. Darstellung gemäß Anlage 2 - Reporting zur Umsetzung des Reporting-Dashboards (max. 2 DIN A4 Seiten), inkl. Kurzbeschreibung
5. Realisierungskonzept, inkl. grobem Projektplan (max. 15 DIN A4 Seiten)
6. Betriebs- und Servicekonzept (max. 20 DIN A4 Seiten)
Fehlt eines der vorstehend genannten Dokumente bei Angebotsabgabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (Anlage 1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Zur Angebotsabgabe ist eine vorherige Registrierung unter dem vorstehenden Link zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.